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                    Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 eine deutliche steuerliche Entlastung für Unternehmen beschlossen: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird vorübergehend verdoppelt.
            
                            
                    Mit 1. Juli 2025 traten wichtige Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwagen, Pick-ups und Pritschenwagen). Ziel der Reform ist eine klarere Abgrenzung zwischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung und damit eine fairere Besteuerung.
            
                            
                    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Entscheidung vom 30. Juni 2025 (Ra 2022/08/0133) eine richtungsweisende Klarstellung zur GSVG-Beitragspflicht von Ausschüttungen an ehemalige geschäftsführende Gesellschafter getroffen.
            
                            
                    Mit 2026 tritt in Österreich das zentrale Beherbergungsregister in Kraft. Damit setzt die Bundesregierung die EU-Verordnung über kurzfristige Vermietungen („Short-Term-Rental-Verordnung“, STR-VO) um. Ziel ist es, mehr Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten und gewerblichen Vermietern zu schaffen.
            
                            
                    Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung immer die Arbeitszeit angeben. Dies soll zur Steigerung der Transparenz beitragen, wobei auch die Daten immer aktuell gehalten werden müssen.
            
                            
                    Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde das Grunderwerbsteuergesetz 1987 grundlegend reformiert. Ziel ist es, sogenannte „Share Deals“ – also den indirekten Erwerb von Grundstücken über Gesellschaftsanteile – steuerlich umfassender zu erfassen und bisherige Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen.
            
                            
                    Die Mitarbeiterprämie 2025/2026 ist eine steuerfreie Prämie, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewähren können.
            
                            
                    Der Umwidmungszuschlag wird in Österreich in Kombination mit der Immobilienertragsteuer fällig, wenn eine Fläche von einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Nutzung in Bauland umgewidmet wird. Grund dafür ist die daraus resultierende Wertsteigerung des Grundstücks.
            
                            
                    Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.
            
                            
                    Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.
            
                            
                    Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro
            
                            
                    Das neue Regierungsprogramm bringt eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich. Einige Vorhaben sind bereits konkret formuliert, andere stehen noch unter Budgetvorbehalt. Hier ein kurzer Überblick über geplante Maßnahmen.