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Bringt ein Unternehmer sein Unternehmen in eine GmbH ein, stellt sich die Frage der Umsatzsteuer. Nach österreichischem Recht ist dieser Vorgang nur bei Umgründungen nach dem UmgrStG und bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht steuerbar. Das EuG hat diese Beschränkung nun für unionsrechtswidrig erklärt.
Wer ein Altgrundstück verkauft, rechnet mit der pauschalen ImmoESt für „normale“ Altfälle. Wird das Grundstück aber kurz nach dem Verkauf umgewidmet, kann das Finanzamt die Steuer nachträglich neu berechnen. Das kann sehr teuer werden. Der VwGH hat dazu nun einige wichtige Klarstellungen getroffen.
Neben den bereits ausführlich besprochenen Neuerungen beim Gewinnfreibetrag, den Gesellschafterverrechnungskonten und in der Lohnverrechnung bringt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sowie das steuerliche Umfeld der Jahre 2026 bis 2028 weitere wichtige Änderungen, die für Unternehmer, Immobilieneigentümer und Kapitalgesellschaften relevant sind.