Steuern & Abgaben
Unser Fachwissen:
Glaubt man den Politikern, so wird das Steuerrecht von Jahr zu Jahr einfacher. In Wahrheit wird aber alles immer komplizierter, denn durch unzählige Übergangsvorschriften und Ausnahmebestimmungen kann auch ein scheinbar einfacher Fall schnell seine Tücken aufweisen. Hier können wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und mit unserem Fachwissen hilfreich zur Seite stehen.
Unser Angebot an Sie:
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Betriebseröffnungen und Betriebsschließungen
- Umgründungen
- Arbeitnehmerveranlagungen
- grenzüberschreitende Steuererklärungen (Grenzgänger)
- Steuerberechnungen
- Abgabenplanungen
- Verteidigung in Finanzstrafverfahren
- Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen
Das sind wir:
Durch individuell abgestimmte Beratung optimieren wir Ihre Steuerbelastung. Unterschiedliche Szenarien helfen, die für Sie passende Lösung zu finden. In Abwägung aller Entscheidungskriterien erarbeiten wir Ihnen langfristig tragfähige Konzepte.
Aktuelle Artikel

Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.

Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.

Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro