Steuern & Abgaben
Unser Fachwissen:
Glaubt man den Politikern, so wird das Steuerrecht von Jahr zu Jahr einfacher. In Wahrheit wird aber alles immer komplizierter, denn durch unzählige Übergangsvorschriften und Ausnahmebestimmungen kann auch ein scheinbar einfacher Fall schnell seine Tücken aufweisen. Hier können wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und mit unserem Fachwissen hilfreich zur Seite stehen.
Unser Angebot an Sie:
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Betriebseröffnungen und Betriebsschließungen
- Umgründungen
- Arbeitnehmerveranlagungen
- grenzüberschreitende Steuererklärungen (Grenzgänger)
- Steuerberechnungen
- Abgabenplanungen
- Verteidigung in Finanzstrafverfahren
- Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen
Das sind wir:
Durch individuell abgestimmte Beratung optimieren wir Ihre Steuerbelastung. Unterschiedliche Szenarien helfen, die für Sie passende Lösung zu finden. In Abwägung aller Entscheidungskriterien erarbeiten wir Ihnen langfristig tragfähige Konzepte.
Aktuelle Artikel
Neben den bereits ausführlich besprochenen Neuerungen beim Gewinnfreibetrag, den Gesellschafterverrechnungskonten und in der Lohnverrechnung bringt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sowie das steuerliche Umfeld der Jahre 2026 bis 2028 weitere wichtige Änderungen, die für Unternehmer, Immobilieneigentümer und Kapitalgesellschaften relevant sind.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 hat unmittelbar nach der Budgetrede des Finanzministers für Aufsehen gesorgt. Neben den steuerlichen Änderungen enthält es auch eine Reihe von Maßnahmen, die direkt die Personalverrechnung und die Lohnkosten betreffen. Für Unternehmen bedeutet das: Anpassungsbedarf in der Lohnverrechnung, erhöhter Verwaltungsaufwand und in vielen Fällen steigende Personalkosten.
Der Gesellschafter muss seine Schuld gegenüber der GmbH bis zum Bilanzstichtag ausgleichen. Alternativ kann bis zum Bilanzstichtag ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden, der den Anforderungen der Angehörigen-Rechtsprechung entspricht.