Beratung & Vertretung vor Behörden
Wir beraten sowohl Neugründer als auch bestehende EPU’s und KMU’s aller Branchen in sämtlichen Steuerfragen. Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, aber natürlich auch Einzelunternehmen, zählen ebenso zu unseren Kunden.
Wir vertreten Sie außerdem zuverlässig vor Finanz- und Abgabenbehörden.
Weiters unterstützen wir Sie bei:
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungen
- Umgründungen (zB Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
- abgabenbehördlichen Prüfungen
- Rechtsformgestaltung
- Fragen zum Sozialversicherungsrecht
Besonders das internationale Steuerrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung. Sehr gerne unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
aktuelle Artikel

Nach § 35 Abs. 6 des GSVG sind Neue Selbständige verpflichtet, der SVS ein Überschreiten der Versicherungsgrenze unverzüglich zu melden. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 6.221,28 Euro Jahresgewinn und wird 2025 auf 6.613,20 Euro angehoben.

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.

Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).