Beratung & Vertretung vor Behörden
Wir beraten sowohl Neugründer als auch bestehende EPU’s und KMU’s aller Branchen in sämtlichen Steuerfragen. Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, aber natürlich auch Einzelunternehmen, zählen ebenso zu unseren Kunden.
Wir vertreten Sie außerdem zuverlässig vor Finanz- und Abgabenbehörden.
Weiters unterstützen wir Sie bei:
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungen
- Umgründungen (zB Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
- abgabenbehördlichen Prüfungen
- Rechtsformgestaltung
- Fragen zum Sozialversicherungsrecht
Besonders das internationale Steuerrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung. Sehr gerne unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
aktuelle Artikel

Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung immer die Arbeitszeit angeben. Dies soll zur Steigerung der Transparenz beitragen, wobei auch die Daten immer aktuell gehalten werden müssen.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde das Grunderwerbsteuergesetz 1987 grundlegend reformiert. Ziel ist es, sogenannte „Share Deals“ – also den indirekten Erwerb von Grundstücken über Gesellschaftsanteile – steuerlich umfassender zu erfassen und bisherige Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen.

Die Mitarbeiterprämie 2025/2026 ist eine steuerfreie Prämie, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewähren können.