Beratung & Vertretung vor Behörden
Wir beraten sowohl Neugründer als auch bestehende EPU’s und KMU’s aller Branchen in sämtlichen Steuerfragen. Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, aber natürlich auch Einzelunternehmen, zählen ebenso zu unseren Kunden.
Wir vertreten Sie außerdem zuverlässig vor Finanz- und Abgabenbehörden.
Weiters unterstützen wir Sie bei:
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungen
- Umgründungen (zB Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
- abgabenbehördlichen Prüfungen
- Rechtsformgestaltung
- Fragen zum Sozialversicherungsrecht
Besonders das internationale Steuerrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung. Sehr gerne unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
aktuelle Artikel
Neben den bereits ausführlich besprochenen Neuerungen beim Gewinnfreibetrag, den Gesellschafterverrechnungskonten und in der Lohnverrechnung bringt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sowie das steuerliche Umfeld der Jahre 2026 bis 2028 weitere wichtige Änderungen, die für Unternehmer, Immobilieneigentümer und Kapitalgesellschaften relevant sind.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 hat unmittelbar nach der Budgetrede des Finanzministers für Aufsehen gesorgt. Neben den steuerlichen Änderungen enthält es auch eine Reihe von Maßnahmen, die direkt die Personalverrechnung und die Lohnkosten betreffen. Für Unternehmen bedeutet das: Anpassungsbedarf in der Lohnverrechnung, erhöhter Verwaltungsaufwand und in vielen Fällen steigende Personalkosten.
Der Gesellschafter muss seine Schuld gegenüber der GmbH bis zum Bilanzstichtag ausgleichen. Alternativ kann bis zum Bilanzstichtag ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden, der den Anforderungen der Angehörigen-Rechtsprechung entspricht.