Beratung & Vertretung vor Behörden
Wir beraten sowohl Neugründer als auch bestehende EPU’s und KMU’s aller Branchen in sämtlichen Steuerfragen. Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, aber natürlich auch Einzelunternehmen, zählen ebenso zu unseren Kunden.
Wir vertreten Sie außerdem zuverlässig vor Finanz- und Abgabenbehörden.
Weiters unterstützen wir Sie bei:
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungen
- Umgründungen (zB Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
- abgabenbehördlichen Prüfungen
- Rechtsformgestaltung
- Fragen zum Sozialversicherungsrecht
Besonders das internationale Steuerrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung. Sehr gerne unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
aktuelle Artikel
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 eine deutliche steuerliche Entlastung für Unternehmen beschlossen: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird vorübergehend verdoppelt.
Mit 1. Juli 2025 traten wichtige Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwagen, Pick-ups und Pritschenwagen). Ziel der Reform ist eine klarere Abgrenzung zwischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung und damit eine fairere Besteuerung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Entscheidung vom 30. Juni 2025 (Ra 2022/08/0133) eine richtungsweisende Klarstellung zur GSVG-Beitragspflicht von Ausschüttungen an ehemalige geschäftsführende Gesellschafter getroffen.