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Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung immer die Arbeitszeit angeben. Dies soll zur Steigerung der Transparenz beitragen, wobei auch die Daten immer aktuell gehalten werden müssen.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde das Grunderwerbsteuergesetz 1987 grundlegend reformiert. Ziel ist es, sogenannte „Share Deals“ – also den indirekten Erwerb von Grundstücken über Gesellschaftsanteile – steuerlich umfassender zu erfassen und bisherige Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen.

Die Mitarbeiterprämie 2025/2026 ist eine steuerfreie Prämie, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewähren können.

Der Umwidmungszuschlag wird in Österreich in Kombination mit der Immobilienertragsteuer fällig, wenn eine Fläche von einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Nutzung in Bauland umgewidmet wird. Grund dafür ist die daraus resultierende Wertsteigerung des Grundstücks.

Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.

Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.

Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro

Das neue Regierungsprogramm bringt eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich. Einige Vorhaben sind bereits konkret formuliert, andere stehen noch unter Budgetvorbehalt. Hier ein kurzer Überblick über geplante Maßnahmen.

Nach § 35 Abs. 6 des GSVG sind Neue Selbständige verpflichtet, der SVS ein Überschreiten der Versicherungsgrenze unverzüglich zu melden. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 6.221,28 Euro Jahresgewinn und wird 2025 auf 6.613,20 Euro angehoben.

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.

Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).

Die elektronische Zustellung von Behörden an Unternehmer gewinnt immer mehr an Bedeutung. In Österreich ist die Nutzung der elektronischen Zustellung für Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend.