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Die Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) stellt eine innovative Entwicklung im österreichischen Gesellschaftsrecht dar, die speziell darauf abzielt, ein förderliches Umfeld für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu schaffen.

In Österreich zeichnet sich ein neuer Trend in der Gastronomie und Hotellerie ab: die Verrechnung von Servicezuschlägen. Dabei wird häufig ein zusätzlicher Betrag in Höhe von etwa 10 % des Bruttobetrages für Speisen und Getränke auf der Rechnung ausgewiesen. Für Betriebe und Arbeitnehmer ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen dieser Praxis zu verstehen.

Bisher gab es ein Rückwirkungsverbot von Leistungsbeziehungen von einbringender/spaltender Person und übernehmender Körperschaft. Dies wurde jetzt vereinfacht.

Anlegerwohnungen bleiben trotz der steigenden Immobilienpreise und hoher Zinsen immer noch eine beliebte Form der Kapitalanlage. Steuerlich ist jedoch zu beachten, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes ein Gesamtüberschuss erzielt werden muss, damit die Vermietung von der Finanzbehörde als Einkunftsquelle akzeptiert wird.

Auch für das Jahr 2023 gibt es wieder einen Zuschuss für erhöhte Energiekosten. Die Förderbedingungen haben sich im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 etwas verändert.

Das Änderungsprotokoll bringt Anpassungen der Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit sich und erweitert diese Anpassungen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Diese Änderungen sollen der veränderten Arbeitswelt gerecht werden, die durch flexiblere Arbeitsmodelle, insbesondere das Arbeiten im Homeoffice, geprägt ist.

Das Whistleblowing-Gesetz wurde vom Nationalrat verabschiedet. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von mindestens 50 Personen sind nun verpflichtet, ein System für Hinweisgeber einzurichten. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Beschäftigte haben, wird diese Verpflichtung erst ab dem 17. Dezember 2023 wirksam. Die Umsetzung des Hinweisgebersystems muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten erfolgen.

Eine Finanzordnungswidrigkeit bezieht sich auf eine Verletzung von Bestimmungen des Finanzrechts oder Steuerrechts, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Gemäß dem Ministerialentwurf soll die Verletzung der in § 18a UStG geregelten Pflichten als Finanzordnungswidrigkeit geahndet werden, wie in § 49e FinStrG vorgesehen.

Ab dem 1. Juli 2023 erfolgt die Überführung in das persönliche Steuervermögen zwingend zu den steuerlichen Buchwerten anstelle von Teilwerten. Diese Verbesserung zielt insbesondere darauf ab, die außerbetriebliche Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden für die Schaffung und private Vermietung von Wohnraum steuerlich attraktiv zu gestalten.

Die neue europäische multilaterale Rahmenvereinbarung bietet ab 1. 7. 2023 ein vereinfachtes
sozialversicherungsrechtliches Regelwerk für grenzüberschreitende Telearbeit.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es unter bestimmten Voraussetzungen für einen Unternehmer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag angegeben hat, der aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nicht erforderlich, den zu Unrecht in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen.

Ein Sachverständigengutachten kann verwendet werden, um eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen. Das Bundesfinanzgericht hat nun erneut festgelegt, dass strenge Anforderungen an ein solches Gutachten gestellt werden müssen.