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Das Änderungsprotokoll bringt Anpassungen der Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit sich und erweitert diese Anpassungen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Diese Änderungen sollen der veränderten Arbeitswelt gerecht werden, die durch flexiblere Arbeitsmodelle, insbesondere das Arbeiten im Homeoffice, geprägt ist.

Das Whistleblowing-Gesetz wurde vom Nationalrat verabschiedet. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von mindestens 50 Personen sind nun verpflichtet, ein System für Hinweisgeber einzurichten. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Beschäftigte haben, wird diese Verpflichtung erst ab dem 17. Dezember 2023 wirksam. Die Umsetzung des Hinweisgebersystems muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten erfolgen.

Eine Finanzordnungswidrigkeit bezieht sich auf eine Verletzung von Bestimmungen des Finanzrechts oder Steuerrechts, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Gemäß dem Ministerialentwurf soll die Verletzung der in § 18a UStG geregelten Pflichten als Finanzordnungswidrigkeit geahndet werden, wie in § 49e FinStrG vorgesehen.

Ab dem 1. Juli 2023 erfolgt die Überführung in das persönliche Steuervermögen zwingend zu den steuerlichen Buchwerten anstelle von Teilwerten. Diese Verbesserung zielt insbesondere darauf ab, die außerbetriebliche Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden für die Schaffung und private Vermietung von Wohnraum steuerlich attraktiv zu gestalten.

Die neue europäische multilaterale Rahmenvereinbarung bietet ab 1. 7. 2023 ein vereinfachtes
sozialversicherungsrechtliches Regelwerk für grenzüberschreitende Telearbeit.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es unter bestimmten Voraussetzungen für einen Unternehmer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag angegeben hat, der aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nicht erforderlich, den zu Unrecht in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen.

Ein Sachverständigengutachten kann verwendet werden, um eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen. Das Bundesfinanzgericht hat nun erneut festgelegt, dass strenge Anforderungen an ein solches Gutachten gestellt werden müssen.

Die Immobilienertragsteuer erfasst nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Von der Besteuerung ausgenommen sind insbesondere der Hauptwohnsitz des Verkäufers oder der Verkäuferin sowie selbst hergestellte Gebäude.

Durch das ÖkoStRefG 2022 wurde der Investitionsfreibetrag im Steuerrecht wieder eingeführt. Die neuen Regelungen gelten ab dem Jahr 2023. Der Investitionsfreibetrag beträgt grundsätzlich 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ist jedoch auf Investitionen bis zu 1 Mio. EUR pro Wirtschaftsjahr begrenzt.

Diese Sonderregelung wird nun zum 30.06.2023 beendet. Ab dem 01.07.2023 gibt es nur noch zwei Ausnahmen, bei denen die Sozialversicherung durch die Homeoffice-Arbeit nicht beeinflusst wird.

Am Ende eines Unternehmens steht die steuerliche Betriebsaufgabe die meistens mit unvorhergesehenen steuerlichen Folgen einhergeht. Gerade die Aufdeckung von stillen Reserven führt oft zu einem bösen erwachen und wird während des aufrechten Unternehmertum meist nicht beachtet.

Die vielbesprochene Teuerungsprämie wurde nun vom Gesetzgeber beschlossen und kann bereits bei den aktuellen Abrechnungen ausbezahlt werden. Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckdaten zur neuen Prämie 2022 und 2023.