Nach Wegfall der Teuerungsprämie (2022/2023) und der Mitarbeiterprämie „1“ (2024), steht nun die Mitarbeiterprämie 2025/2026 an (§ 124b Z 477).
Die Mitarbeiterprämie 2025/2026 ist eine steuerfreie Prämie, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewähren können.
Anders als bei der Mitarbeiterprämie 2024, ist eine Regelung im entsprechenden Kollektivvertrag keine Voraussetzung mehr.
Die neue Mitarbeiterprämie ist auch nicht mehr an ein Gruppenmerkmal gebunden, sondern kann auch einzelnen Mitarbeitern aus sachlichen oder betriebsbezogenen Gründen ausbezahlt werden.
Die Mitarbeiterprämie in Höhe von maximal 1000 Euro brutto ist nur lohnsteuerfrei. Alle anderen Lohnabgaben fallen auf diesen Betrag an.
Zusätzlich gilt es zu beachten, dass die Auszahlung zu keiner Erhöhung des Jahressechstels führt.
Die genaue Umsetzung in der Personalverrechnung bleibt aufgrund unklarer Details noch abzuwarten.