Personalverrechnung
Unser Fachwissen
Auch in der Personalverrechnung ist guter Rat teuer. Lohn- und Sozialdumping sind keine Kavaliersdelikte. Durch mangelhafte oder fehlende Dienstverträge und unregelmäßige Arbeitszeiten kommt man schnell in den Bereich der Unterbezahlung. Dies kann sehr teuer werden, deshalb unterstützen wir Sie gerne in diesem Bereich.
Unsere Leistungen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Ermittlung der monatlichen Lohnabgaben
- Urlaubs- und Krankenstandverwaltung
- jährliche Einstufungen und Prüfung der aktuellen Kollektivverträge
- An- und Abmeldungen
- Korrespondenz mit Gebietskrankenkassen
- Unterstützung bei Fragen zum Arbeitsrecht
Das sind wir:
Wir rechnen Ihre Mitarbeiter korrekt ab und wir erarbeiten mit Ihnen zusammen gesetzeskonforme Lösungen. Natürlich vertreten wir Sie gerne auch bei Lohnabgabenprüfungen (PLAB).
aktuelle Artikel
Neben den bereits ausführlich besprochenen Neuerungen beim Gewinnfreibetrag, den Gesellschafterverrechnungskonten und in der Lohnverrechnung bringt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sowie das steuerliche Umfeld der Jahre 2026 bis 2028 weitere wichtige Änderungen, die für Unternehmer, Immobilieneigentümer und Kapitalgesellschaften relevant sind.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 hat unmittelbar nach der Budgetrede des Finanzministers für Aufsehen gesorgt. Neben den steuerlichen Änderungen enthält es auch eine Reihe von Maßnahmen, die direkt die Personalverrechnung und die Lohnkosten betreffen. Für Unternehmen bedeutet das: Anpassungsbedarf in der Lohnverrechnung, erhöhter Verwaltungsaufwand und in vielen Fällen steigende Personalkosten.
Der Gesellschafter muss seine Schuld gegenüber der GmbH bis zum Bilanzstichtag ausgleichen. Alternativ kann bis zum Bilanzstichtag ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden, der den Anforderungen der Angehörigen-Rechtsprechung entspricht.