Personalverrechnung
Unser Fachwissen
Auch in der Personalverrechnung ist guter Rat teuer. Lohn- und Sozialdumping sind keine Kavaliersdelikte. Durch mangelhafte oder fehlende Dienstverträge und unregelmäßige Arbeitszeiten kommt man schnell in den Bereich der Unterbezahlung. Dies kann sehr teuer werden, deshalb unterstützen wir Sie gerne in diesem Bereich.
Unsere Leistungen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Ermittlung der monatlichen Lohnabgaben
- Urlaubs- und Krankenstandverwaltung
- jährliche Einstufungen und Prüfung der aktuellen Kollektivverträge
- An- und Abmeldungen
- Korrespondenz mit Gebietskrankenkassen
- Unterstützung bei Fragen zum Arbeitsrecht
Das sind wir:
Wir rechnen Ihre Mitarbeiter korrekt ab und wir erarbeiten mit Ihnen zusammen gesetzeskonforme Lösungen. Natürlich vertreten wir Sie gerne auch bei Lohnabgabenprüfungen (PLAB).
aktuelle Artikel
Eine zentrale Neuerung betrifft die Anhebung der maßgeblichen Umsatzgrenze: Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten – etwa Umsätze im Freien oder in Zusammenhang mit Hütten, Buschenschanken oder kleinen Kantinen – wurde die Schwelle für vereinfachte Regelungen von bisher 30.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.
Konkret sieht ein aktueller Ministerialentwurf vor, den Umsatzsteuersatz für bestimmte Lebensmittel ab 1. Juli 2026 auf 4,9 % zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bevölkerung bei den täglichen Lebenshaltungskosten spürbar zu entlasten .
Mit dem Inkrafttreten des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 ergeben sich wesentliche Änderungen im Finanzstrafrecht, die insbesondere für Unternehmer und Steuerpflichtige mit Verlustvorträgen von hoher Relevanz sind. Im Fokus steht dabei die Strafbarkeit unrichtig erklärter Verluste, die ab dem 1. 1. 2026 deutlich ausgeweitet wurde.