Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung immer die Arbeitszeit angeben. Dies soll zur Steigerung der Transparenz beitragen, wobei auch die Daten immer aktuell gehalten werden müssen. Künftig müssen im Rahmen der laufenden ELDA-Meldungen an die Sozialversicherung alle relevanten Änderungen sofort gemeldet werden – etwa bei Arbeitszeit, Entgelt oder Vertragsinhalt. Ziel ist eine aktuellere und transparentere Datenlage.
Auch für Dienstnehmer bringt diese Neuerung Vorteile: Vertragliche Änderungen sollen künftig klarer dokumentiert und direkt übermittelt werden.
Das bedeutet mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit.
Die finalen Details, wie sich das in der Praxis dann umsetzten lässt, werden noch veröffentlicht.