Betrugsbekämpfungsgesetz 2025

Neue Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug

Was ist neu?

Mit Beschluss des Ministerrats vom 20. November 2025 wurden drei Teile eines Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 als Regierungsvorlagen in den Nationalrat eingebracht. Ziel ist es, missbräuchliche Vorgehensweisen zu unterbinden. Gleichzeitig soll die Steuergerechtigkeit im österreichischen Abgabensystem gestärkt werden. Auch die nachhaltige Sicherung der Staatseinnahmen steht im Fokus.

Die Maßnahmen sollen im Jahr 2026 rund 270 Millionen Euro an zusätzlichem Abgabenaufkommen generieren. Die parlamentarische Behandlung und die Gesetzwerdung bleiben noch abzuwarten.

Das Gesetz gliedert sich in drei Bereiche: Steuern, Sozialabgaben und Daten

 

Zentrale steuerliche Neuerungen

Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien

Ein Kernpunkt ist die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei der Vermietung besonders repräsentativer Grundstücke. Künftig soll der Vorsteuerabzug für Kosten in diesem Zusammenhang zwingend unecht steuerbefreit sein.

Als „besonders repräsentativ“ gelten Grundstücke für Wohnzwecke, wenn:

  • die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten mehr als 2 Millionen Euro betragen,
  • auch Nebengebäude und sonstige Bauwerke (z. B. Garagen, Schwimmbäder) einzubeziehen sind,
  • die Kosten innerhalb von fünf Jahren ab Anschaffung bzw. Herstellungsbeginn anfallen.

Die Regelung soll für Umsätze gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 ausgeführt werden. Voraussetzung ist, dass das Grundstück nach diesem Stichtag angeschafft oder hergestellt wurde.

 

Verschärfung bei ausländischen Stiftungen

Zuwendungen ausländischer stiftungsähnlicher Gebilde sollen künftig strenger besteuert werden. Dazu wird der Anwendungsbereich des § 27 Abs 5 Z 7 EStG erweitert. Künftig wird abstrakt auf das Vorliegen eines stiftungsähnlichen Gebildes abgestellt. Ziel ist es, Steuervermeidung über Offshore-Strukturen effektiver zu bekämpfen.

Neuer Straftatbestand und Änderungen im Finanzstrafrecht

Im Finanzstrafrecht wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Er betrifft die vorsätzliche Erklärung ungerechtfertigter Verluste. Wer Verluste zu Unrecht erklärt, die in zukünftigen Jahren steuermindernd wirken könnten, soll sich der Abgabenhinterziehung schuldig machen.

Ergänzend wird der Verkürzungszuschlag ausgeweitet:

  • Anhebung der Betragsgrenze von 33.000 auf 100.000 Euro,
  • Beibehaltung von 33.000 Euro je Veranlagungszeitraum als Abgrenzungsschwelle,
  • erhöhter Zuschlag ab Nachforderungen von 50.000 Euro.

Weitere Maßnahmen betreffen die Durchbrechung des Wiederholungsverbots bei bestimmten Prüfungen, neue Regeln zur Beschlagnahme von Datenträgern und Reformen zur Entlastung der Spruchsenate.

 

Sozialabgaben und Daten

Im Bereich der Sozialabgaben wird die Auftraggeberhaftung im Baubereich ausgeweitet. Sie wird ausdrücklich auf Fälle der Arbeitskräfteüberlassung erstreckt. Zusätzlich werden die Auskunftspflichten der Sozialversicherungsträger erweitert. Bei nachgewiesenem Sozialbetrug wird eine Prüfungsabgabe eingeführt. Im Insolvenzrecht sollen Zahlungen an Sozialversicherungsträger grundsätzlich anfechtungsfest werden, mit einer begrenzten Ausnahme.

Der Datenteil stärkt:

  • die Abfrage des Kontenregisters,
  • die präzisierte Konteneinschau,
  • die Grundlagen für verbesserten Datenaustausch und Risikoanalysen.

Zudem werden EU-rechtliche Vorgaben zum automatischen Informationsaustausch umgesetzt.

 

Fazit

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es ordnet steuerliche Gestaltungen, Sozialbetrug und Datenzugriffe neu. Besonders relevant sind die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, neue finanzstrafrechtliche Tatbestände und erweiterte Kontrollinstrumente.

Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob geplante Investitionen, Vermietungsmodelle oder Strukturen betroffen sind. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Risiken zu erkennen und Ihre steuerlichen Prozesse rechtzeitig anzupassen.