Gesellschafterdarlehen und Verrechnungskonten – Was GmbH-Gesellschafter ab 2027 zwingend beachten müssen

Neue gesetzliche Regelung trifft zahlreiche KMU-GmbH

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 bringt mit § 8 Abs 2a KStG eine der überraschendsten und weitreichendsten Neuerungen für GmbH und ihre Gesellschafter. Die Regelung betrifft ein in der Praxis weit verbreitetes Phänomen: Forderungen der GmbH gegenüber ihren Gesellschaftern, die auf sogenannten Verrechnungskonten gebucht werden und im Laufe der Zeit häufig anwachsen. Viele kleinere und mittlere GmbH sind davon betroffen – oft ohne sich der steuerlichen Risiken bewusst zu sein.

Was ist ein Verrechnungskonto?

Ein Verrechnungskonto entsteht, wenn ein Gesellschafter Geldmittel aus der GmbH entnimmt oder private Ausgaben über die Gesellschaft abwickelt, ohne dass diese Beträge sofort als Gehalt oder Gewinnausschüttung qualifiziert und entsprechend versteuert werden. In der Bilanz der GmbH erscheint eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter. Bisher wurde steuerlich geprüft, ob eine solche Forderung als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist – maßgeblich war dabei die sogenannte Angehörigenjudikatur sowie zunehmend die Bonität des Gesellschafters.

Die neue gesetzliche Regelung ab 2027

§ 8 Abs 2a KStG idF BBG gilt ab Wirtschaftsjahren, die in 2027 enden – also sowohl für das Regelwirtschaftsjahr 2027 als auch für abweichende Wirtschaftsjahre (z. B. 2026/27). Die Regelung sieht folgendes vor:

Der Gesellschafter muss seine Schuld gegenüber der GmbH bis zum Bilanzstichtag ausgleichen. Alternativ kann bis zum Bilanzstichtag ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden, der den Anforderungen der Angehörigen-Rechtsprechung entspricht. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage nennen dabei folgende Mindestanforderungen:

  • Schriftlichkeit des Vertrages
  • Entsprechende Sicherheiten
  • Fremdübliche Laufzeit
  • Angemessene Verzinsung
  • Bonitätsprüfung des Gesellschafters – wobei seine Beteiligung an der GmbH bei der Bonitätsbeurteilung ausdrücklich außer Acht zu lassen ist

Was passiert bei Verstoß?

Wird weder der Saldo ausgeglichen noch ein geeigneter Darlehensvertrag abgeschlossen, gilt am auf den Bilanzstichtag folgenden Tag eine verdeckte Ausschüttung als zugeflossen. Dies löst unmittelbar KESt-Pflicht aus. KESt-Anmeldung und KESt-Abfuhr müssen innerhalb von einer Woche erfolgen. Die steuerlichen und finanziellen Konsequenzen sind erheblich.

Freibetrag für Mehrheitsgesellschafter

Für Gesellschafter, die zu 10 % oder mehr beteiligt sind, gilt ein Freibetrag von 50.000 EUR: Bis zu dieser Grenze kann das Verrechnungskonto ohne steuerliche Konsequenzen bestehen bleiben. Für Kleingesellschafter (unter 10 % Beteiligung) gelten die Konsequenzen hingegen ab dem ersten Euro.

Unser Rat

Handeln Sie jetzt – vor dem nächsten Bilanzstichtag. Wir prüfen bestehende Verrechnungskonten, klären die Bonität und sorgen für rechtssichere Darlehensverträge oder Tilgungspläne. Je früher Sie das Thema angehen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie.