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Diese Sonderregelung wird nun zum 30.06.2023 beendet. Ab dem 01.07.2023 gibt es nur noch zwei Ausnahmen, bei denen die Sozialversicherung durch die Homeoffice-Arbeit nicht beeinflusst wird.

Gerade ältere Menschen, die mehrere Pensionen beziehen, darunter oft auch eine aus dem Ausland, sind mit der steuerlichen Behandlung überfordert oder wissen gar nicht, dass diese Pensionseinkünfte in die Österreichische Steuererklärung aufzunehmen sind.

Beschränkt steuerpflichtige Personen, die mehrere Dienstverhältnisse in Österreich haben, unterlagen, im Gegensatz zu unbeschränkt Steuerpflichtigen, bisher nicht der Pflichtveranlagung. Dadurch befanden sich beschränkt Steuerpflichtige in einer zu niedrigen Progressionsstufe, da für die Ermittlung der Steuer nicht die Summe beider Gehälter herangezogen wurde.