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Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.
Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ umfasst eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnbau zu fördern und Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen.
Grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden, allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Freibeträge, die zu beachten sind.
Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der in der Praxis oft Fragen aufwirft, insbesondere im Kontext der internationalen Besteuerung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 trat eine wichtige Änderung in Kraft: Der Progressionsvorbehalt ist nun auch dann vorzunehmen, wenn im anzuwendenden DBA dieser nicht explizit eingeräumt wird. Dies gilt sogar, wenn Österreich der abkommensrechtliche Quellenstaat ist. Diese Anpassung basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2022 (Ra 2021/13/0067), das die Rechtslage klarstellt.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurden signifikante Änderungen vorgenommen, die die Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen betreffen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 von bisher 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung bedeutet eine direkte steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind.
In den Lohnsteuerrichtlinien wird nun konkretisiert, ab wann steuerliche relevante Einkünfte des Partners vorliegen.
Die Immobilienertragsteuer erfasst nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Von der Besteuerung ausgenommen sind insbesondere der Hauptwohnsitz des Verkäufers oder der Verkäuferin sowie selbst hergestellte Gebäude.
Die vielbesprochene Teuerungsprämie wurde nun vom Gesetzgeber beschlossen und kann bereits bei den aktuellen Abrechnungen ausbezahlt werden. Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckdaten zur neuen Prämie 2022 und 2023.
Die Mitarbeitergewinnbeteiligung für die Jahre ab 2022 wurde im Zuge der Ökosozialen Steuerreform dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.
Die Entlastungsmaßnahmen des Bundes sehen zahlreiche Absetzbeträge und Steuertarifanpassungen vor. Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Maßnahmen.
Bei der Zurverfügungstellung von Parkplätzen gibt es für Arbeitgeber in der Lohnverrechnung einiges zu beachten
Gerade ältere Menschen, die mehrere Pensionen beziehen, darunter oft auch eine aus dem Ausland, sind mit der steuerlichen Behandlung überfordert oder wissen gar nicht, dass diese Pensionseinkünfte in die Österreichische Steuererklärung aufzunehmen sind.