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Konkret sieht ein aktueller Ministerialentwurf vor, den Umsatzsteuersatz für bestimmte Lebensmittel ab 1. Juli 2026 auf 4,9 % zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bevölkerung bei den täglichen Lebenshaltungskosten spürbar zu entlasten .
Die Steuerbefreiung zielt ursprünglich auf den klassischen „Häuslbauer“ ab. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die eigene Arbeitsleistung beim Bau eines Hauses später bei der Veräußerung steuerlich erfasst wird. Daher bleibt der Veräußerungsgewinn auf den Gebäudeanteil (nicht aber den Grundanteil) steuerfrei, wenn ein Gebäude tatsächlich selbst hergestellt wurde.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es ordnet steuerliche Gestaltungen, Sozialbetrug und Datenzugriffe neu. Besonders relevant sind die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, neue finanzstrafrechtliche Tatbestände und erweiterte Kontrollinstrumente.
Mit 1. Juli 2025 traten wichtige Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwagen, Pick-ups und Pritschenwagen). Ziel der Reform ist eine klarere Abgrenzung zwischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung und damit eine fairere Besteuerung.
Der Umwidmungszuschlag wird in Österreich in Kombination mit der Immobilienertragsteuer fällig, wenn eine Fläche von einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Nutzung in Bauland umgewidmet wird. Grund dafür ist die daraus resultierende Wertsteigerung des Grundstücks.
Das neue Regierungsprogramm bringt eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich. Einige Vorhaben sind bereits konkret formuliert, andere stehen noch unter Budgetvorbehalt. Hier ein kurzer Überblick über geplante Maßnahmen.
Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).
Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.
Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ umfasst eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnbau zu fördern und Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen.
Grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden, allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Freibeträge, die zu beachten sind.
Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der in der Praxis oft Fragen aufwirft, insbesondere im Kontext der internationalen Besteuerung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 trat eine wichtige Änderung in Kraft: Der Progressionsvorbehalt ist nun auch dann vorzunehmen, wenn im anzuwendenden DBA dieser nicht explizit eingeräumt wird. Dies gilt sogar, wenn Österreich der abkommensrechtliche Quellenstaat ist. Diese Anpassung basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2022 (Ra 2021/13/0067), das die Rechtslage klarstellt.
In den Lohnsteuerrichtlinien wird nun konkretisiert, ab wann steuerliche relevante Einkünfte des Partners vorliegen.