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Eine zentrale Neuerung betrifft die Anhebung der maßgeblichen Umsatzgrenze: Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten – etwa Umsätze im Freien oder in Zusammenhang mit Hütten, Buschenschanken oder kleinen Kantinen – wurde die Schwelle für vereinfachte Regelungen von bisher 30.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.
Konkret sieht ein aktueller Ministerialentwurf vor, den Umsatzsteuersatz für bestimmte Lebensmittel ab 1. Juli 2026 auf 4,9 % zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bevölkerung bei den täglichen Lebenshaltungskosten spürbar zu entlasten .
Mit dem Inkrafttreten des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 ergeben sich wesentliche Änderungen im Finanzstrafrecht, die insbesondere für Unternehmer und Steuerpflichtige mit Verlustvorträgen von hoher Relevanz sind. Im Fokus steht dabei die Strafbarkeit unrichtig erklärter Verluste, die ab dem 1. 1. 2026 deutlich ausgeweitet wurde.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es ordnet steuerliche Gestaltungen, Sozialbetrug und Datenzugriffe neu. Besonders relevant sind die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, neue finanzstrafrechtliche Tatbestände und erweiterte Kontrollinstrumente.
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 eine deutliche steuerliche Entlastung für Unternehmen beschlossen: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird vorübergehend verdoppelt.
Mit 1. Juli 2025 traten wichtige Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwagen, Pick-ups und Pritschenwagen). Ziel der Reform ist eine klarere Abgrenzung zwischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung und damit eine fairere Besteuerung.
Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung immer die Arbeitszeit angeben. Dies soll zur Steigerung der Transparenz beitragen, wobei auch die Daten immer aktuell gehalten werden müssen.
Die Mitarbeiterprämie 2025/2026 ist eine steuerfreie Prämie, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewähren können.
Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.
Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.
Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro
Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.