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Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.

Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.

Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.

Der neue Rahmen-Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe tritt ab dem 1. November 2024 in Kraft und bringt wichtige Änderungen in Bezug auf Arbeitszeit, Lohnregelungen und andere Arbeitsbedingungen.

Die Abgrenzung zwischen einfacher Vermietung und touristischer Beherbergung hat sowohl gewerberechtliche als auch steuerrechtliche Implikationen. In Österreich wird zwischen bloßer Raumvermietung, Privatzimmervermietung und gewerblicher Beherbergung unterschieden.

In Österreich zeichnet sich ein neuer Trend in der Gastronomie und Hotellerie ab: die Verrechnung von Servicezuschlägen. Dabei wird häufig ein zusätzlicher Betrag in Höhe von etwa 10 % des Bruttobetrages für Speisen und Getränke auf der Rechnung ausgewiesen. Für Betriebe und Arbeitnehmer ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen dieser Praxis zu verstehen.

Die Mitarbeitergewinnbeteiligung für die Jahre ab 2022 wurde im Zuge der Ökosozialen Steuerreform dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.

In 2020 kam es zu einigen Verschärfungen in der Arbeitszeitaufzeichnung.

Formelle Fehler einer Rechnung können seit längerer Zeit im Nachhinein korrigiert werden, damit der Auftraggeber auf die erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung einen Vorsteuerabzug erhält. Wenn es jedoch an materiellrechtlichen Voraussetzungen mangelt, dann wird der Vorsteuerabzug vom Finanzamt versagt. Was bedeutet dies konkret?

Im Geschäftsleben stellt sich immer wieder die Frage, wie lange Bücher und Aufzeichnungen sowie Belege aufzubewahren sind.

Im Regelfall können Verluste mit anderen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet werden. Man spricht daher von einem "Verlustausgleich".