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Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.

Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.

Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro

Das neue Regierungsprogramm bringt eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich. Einige Vorhaben sind bereits konkret formuliert, andere stehen noch unter Budgetvorbehalt. Hier ein kurzer Überblick über geplante Maßnahmen.

Nach § 35 Abs. 6 des GSVG sind Neue Selbständige verpflichtet, der SVS ein Überschreiten der Versicherungsgrenze unverzüglich zu melden. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 6.221,28 Euro Jahresgewinn und wird 2025 auf 6.613,20 Euro angehoben.

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.

Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).

Die elektronische Zustellung von Behörden an Unternehmer gewinnt immer mehr an Bedeutung. In Österreich ist die Nutzung der elektronischen Zustellung für Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend.

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.

Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen bekanntgegeben, die Betroffenen und Helfenden zugutekommen sollen.

Der neue Rahmen-Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe tritt ab dem 1. November 2024 in Kraft und bringt wichtige Änderungen in Bezug auf Arbeitszeit, Lohnregelungen und andere Arbeitsbedingungen.

Ab dem 1. Januar 2025 treten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 in Österreich wesentliche Neuerungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Umsatzgrenze, die Beobachtungszeiträume, die Einführung einer Toleranzregelung sowie Anpassungen bei der Rechnungsstellung.