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Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Die Umsatzgrenze soll von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro erhöht werden.

Ab dem Jahr 2027 soll der Freibetrag von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das bedeutet: Wer seinen Betrieb verkauft, kann künftig bis zu 45.000 Euro Gewinn steuerfrei behalten.

Anhebung der Bemessungsgrundlage: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.

Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen bekanntgegeben, die Betroffenen und Helfenden zugutekommen sollen.

Ab dem 1. Januar 2025 treten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 in Österreich wesentliche Neuerungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Umsatzgrenze, die Beobachtungszeiträume, die Einführung einer Toleranzregelung sowie Anpassungen bei der Rechnungsstellung.

In einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 7. Juni 2022 wurde die Besteuerung einer erstmals vermieteten Immobilie des Altvermögens behandelt.

Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ umfasst eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnbau zu fördern und Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind eine wesentliche Komponente der jährlichen Steuerverpflichtungen für Unternehmer, Vermieter und auch Grenzgänger. Diese Zahlungen dienen dazu, die Steuerlast im Voraus teilweise zu begleichen und werden auf Basis der letzten festgesetzten Einkommensteuer berechnet.

Die Abgrenzung zwischen einfacher Vermietung und touristischer Beherbergung hat sowohl gewerberechtliche als auch steuerrechtliche Implikationen. In Österreich wird zwischen bloßer Raumvermietung, Privatzimmervermietung und gewerblicher Beherbergung unterschieden.

Anlegerwohnungen bleiben trotz der steigenden Immobilienpreise und hoher Zinsen immer noch eine beliebte Form der Kapitalanlage. Steuerlich ist jedoch zu beachten, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes ein Gesamtüberschuss erzielt werden muss, damit die Vermietung von der Finanzbehörde als Einkunftsquelle akzeptiert wird.

Ein Sachverständigengutachten kann verwendet werden, um eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen. Das Bundesfinanzgericht hat nun erneut festgelegt, dass strenge Anforderungen an ein solches Gutachten gestellt werden müssen.