Änderungen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.11.2024

Neuer Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter u. Angestellte

Der neue Rahmen-Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe tritt ab dem 1. November 2024 in Kraft und bringt wichtige Änderungen in Bezug auf Arbeitszeit, Lohnregelungen und andere Arbeitsbedingungen. Hier sind die wesentlichen Punkte:

 

Arbeitszeitflexibilisierung

Die Arbeitszeitregelungen für Teilzeitbeschäftigte werden flexibler. Künftig kann für Teilzeitkräfte ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen vereinbart werden, was bisher nur für Vollzeitkräfte möglich war. Für befristete Arbeitsverträge beträgt der Durchrechnungszeitraum maximal 9 Monate. Innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitsaufwand flexibel verteilt werden, ohne dass Mehrarbeitszuschläge anfallen. Nicht ausgeglichene Mehrarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 % vergütet.

Saisonale Arbeitsverträge und Überstunden

Befristete Arbeitsverträge können nun um bis zu vier Wochen verlängert werden, falls das Saisonende nicht exakt planbar ist. Zudem wird der Betrachtungszeitraum für die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden auf 26 Wochen erweitert, was besonders für Saisonbetriebe mit langen Saisonen vorteilhaft ist.

Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen

Die Flexibilität bei der Beschäftigung von Jugendlichen wird erhöht. Betriebe können künftig eine 14-tägige Durchrechnung für Jugendliche vereinbaren. Zudem wird die Sonntagsarbeit für Lehrlinge flexibilisiert, wobei mindestens die Hälfte der Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben muss. Lehrlinge erhalten zudem einen Bonus von 250 Euro bei einem ausgezeichneten und 200 Euro bei einem guten Abschluss ihrer Lehrabschlussprüfung.

Änderungen bei Lohngruppen

Eine wichtige Neuerung betrifft die Lohngruppe 4, in der nicht nur ausgelernte Lehrlinge, sondern nun auch Hilfskräfte ohne Lehrabschlussprüfung eingestuft werden können, sofern sie über 10 Jahre Branchenerfahrung verfügen oder eine Ausbildung ohne Abschluss absolviert haben.

Nachtarbeitszuschläge und freie Sonntage

Nachtarbeitszuschläge werden in drei Zeitabschnitte unterteilt (00:00 – 01:59 Uhr, 02:00 – 03:59 Uhr und 04:00 – 05:59 Uhr), und für jeden Abschnitt steht den Beschäftigten ein Zuschlag von 9 Euro zu. Es besteht zudem ein grundsätzlicher Anspruch auf 12 garantierte freie Sonntage im Jahr, die im Zusammenhang mit einem freien Montag oder Samstag konsumiert werden müssen.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Eine bedeutende Verbesserung betrifft das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zukünftig wird dieses in allen Bundesländern, einschließlich Überzahlungen, berücksichtigt, während es zuvor, außer in Wien, oft vom Mindestlohn berechnet wurde. Die Wartefrist für den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird von zwei auf einen Monat verkürzt.

Weitere Änderungen

Der erste Monat eines neuen Arbeitsverhältnisses gilt als Probemonat, in dem das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Zudem wurden deutliche Lohnerhöhungen vereinbart: ab Mai 2024 um durchschnittlich 6 % und ab November 2024 um weitere 2 %. Ab Mai 2025 wird der Mindestlohn auf 2.000 Euro brutto erhöht.

Dieser neue Kollektivvertrag zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe zu verbessern und eine höhere Flexibilität sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zu schaffen. Die tatsächliche Umsetzung bleibt noch abzuwarten.