Neuerungen zur doppelten Haushaltsführung

Konkretisierung relevanter Einkünfte des Partners

Der LStR-Wartungserlass 2023 bringt wichtige Aktualisierungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der doppelten Haushaltsführung. Diese Regelungen betreffen Personen, die aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen müssen und sind besonders relevant für die Steuererklärung und mögliche Steuererleichterungen.

Die doppelte Haushaltsführung ist steuerlich absetzbar, wenn der Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen nicht am Ort seiner Beschäftigung hat. Entscheidend für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Familienwohnsitz beibehalten wird und der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort lediglich einen zweiten Haushalt führt.

Der Wartungserlass 2023 präzisiert, dass keine private Veranlassung für die doppelte Haushaltsführung unterstellt wird, wenn der Ehepartner oder der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt. Diese Regelung betrifft insbesondere Paare, bei denen ein Partner berufsbedingt in einer anderen Stadt arbeiten muss, während der andere Partner am gemeinsamen Familienwohnsitz bleibt.

Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist es notwendig, dass die Einkünfte des am Familienwohnsitz verbleibenden Partners eine gewisse Relevanz haben. Im Jahr 2024 müssen diese Einkünfte den Betrag von 6.937 Euro überschreiten oder in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung sein, d.h., mehr als ein Zehntel der Einkünfte des berufstätigen Partners ausmachen.

Diese Konkretisierung im Wartungserlass ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der steuerlichen Situation für Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung. Sie ermöglicht eine gerechtere Bewertung der Lebensumstände von berufstätigen Paaren und trägt zu einer transparenteren Steuerpraxis bei.