Schenkungsmeldung in Österreich

Wann ist eine Schenkungsmeldung nötig?

Anzeigepflicht bei Schenkungen: Wann muss eine Schenkung gemeldet werden?

Die Anzeigepflicht für Schenkungen in Österreich wird durch § 121a der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden, allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Freibeträge, die zu beachten sind.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung im steuerrechtlichen Sinn umfasst nicht nur die Übertragung von Bargeld, sondern auch von Kapitalforderungen, Anteilen an Kapitalgesellschaften, Betrieben, Teilbetrieben und ähnlichen Vermögenswerten. Auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Urheberrechte oder Nutzungsrechte fallen darunter.

Wer ist zur Anzeige verpflichtet?

Die Anzeigepflicht trifft grundsätzlich den Geschenkgeber. Bei bestimmten Konstellationen, etwa bei Schenkungen von Todes wegen oder wenn der Geschenkgeber im Ausland ansässig ist, kann jedoch auch der Beschenkte anzeigepflichtig sein.

Freibeträge und Ausnahmen

Es gibt spezifische Freibeträge, die beachtet werden müssen:

  • Schenkungen zwischen Angehörigen: Hier liegt die Freigrenze bei 50.000 Euro pro Jahr. Zu den Angehörigen zählen unter anderem Ehegatten, direkte Verwandte, Geschwister und eingetragene Partner.
  • Schenkungen zwischen Nicht-Angehörigen: Bei diesen liegt der Freibetrag bei 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Weitere Befreiungen von der Anzeigepflicht beinhalten übliche Gelegenheitsgeschenke bis zu einem Wert von 1.000 Euro, Hausrat inklusive Kleidung, sowie Schenkungen für gemeinnützige Zwecke.

Konsequenzen bei Nichtmeldung

Die Nichtmeldung einer anzeigepflichtigen Schenkung kann zu hohen Strafen führen, obwohl es in Österreich nur eine Meldepflicht, aber keine Schenkungssteuer gibt. 

Es ist ratsam, bei der Planung von größeren Schenkungen oder bei Unsicherheiten bezüglich der Anzeigepflicht professionellen Rat einzuholen. Wir beraten Sie dabei gerne.