Investitionsfreibetrag für Unternehmen wird vorübergehend auf 20 % angehoben

Was ist neu?

Mit Beschluss des Nationalrats vom 15. Oktober 2025 wurde der Investitionsfreibetrag (IFB) vorübergehend verdoppelt. Unternehmen können dadurch ab 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 20 % ihrer Investitionen steuerlich geltend machen. Für Investitionen im Bereich der Ökologisierung steigt der Freibetrag sogar auf 22 %.

Diese Maßnahme soll gezielt die Investitionsbereitschaft österreichischer Unternehmen fördern und den Wirtschaftsstandort stärken – insbesondere für kleine und mittlere Betriebe eröffnet sie attraktive steuerliche Vorteile.

Wer profitiert und welche Voraussetzungen gelten?

Begünstigt sind steuerpflichtige Unternehmen aller Rechtsformen, also Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sofern betriebliche Einkünfte vorliegen.

Der Investitionsfreibetrag kann für neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren aufweisen und in einer inländischen Betriebsstätte eingesetzt werden.

Nicht begünstigt sind bestimmte Wirtschaftsgüter wie:

gebrauchte Anlagen,

Gebäude oder Grundstücke,

Pkw mit hohem CO₂-Ausstoß,

sowie immaterielle Rechte (z. B. Beteiligungen, Lizenzen).

Der Höchstbetrag für begünstigte Investitionen bleibt bei 1 Mio. Euro pro Jahr. Damit ergibt sich bei 20 % IFB eine maximale zusätzliche Betriebsausgabe von 200.000 Euro (bzw. 220.000 Euro bei ökologischen Investitionen).

Für Investitionen im November und Dezember 2025 gilt ein anteiliger Höchstbetrag von 166.667 Euro. Übersteigt das Investitionsvolumen diesen Wert, kann es wahlweise den Vormonaten des Wirtschaftsjahres (zum bisherigen IFB) oder dem Jahr 2026 zugerechnet werden.

Steuerlicher Vorteil in der Praxis

Der erhöhte IFB ist ein starkes Instrument zur Steueroptimierung:
Beispiel: Investiert ein Unternehmen im Dezember 2025 in eine neue Produktionsmaschine um 100.000 Euro, ergibt sich allein aus dem Investitionsfreibetrag eine zusätzliche Betriebsausgabe von 20.000 Euro – und damit eine unmittelbare Steuerersparnis im Anschaffungsjahr, sofern sich im entsprechenden Jahr überhaupt eine Ertragsteuer ergibt. Ansonsten kann der Verlust vorgetragen werden.

Besonderer Fokus auf Nachhaltigkeit

Investitionen in klimafreundliche Technologien, Energieeffizienz, E-Mobilität oder Photovoltaikanlagen werden mit 22 % besonders gefördert. Damit soll die ökologische Transformation der Wirtschaft weiter unterstützt werden.

Fazit

Der vorübergehend erhöhte Investitionsfreibetrag ist eine einmalige Chance, Investitionen steuerlich zu optimieren und zugleich den Betrieb zukunftssicher aufzustellen.

Unser Tipp: Planen Sie Investitionen frühzeitig und lassen Sie prüfen, welche Anschaffungen tatsächlich begünstigt sind.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie den maximalen Steuervorteil aus dem IFB herausholen und Ihre Investitionsentscheidungen steuerlich optimal gestalten können.