Benötige ich einen Steuerberater?

Überlegungen

Oft stellen sich unsere Klienten vor der ersten Kontaktaufnahme die Frage, ob es überhaupt eine steuerliche Vertretung benötigt. Hier erfahren Sie wann Sie uns zu Rate ziehen und warum Sie ihre Steuerangelegenheiten besser in professionelle Hände geben sollten. 

Ganz einfach, bei allem was eine normale Arbeitnehmerveranlagung übersteigt. Egal, ob es internationale Einkünfte, Nebeneinkünfte zum unselbständigen Dienstverhältnis oder der Start eines neuen Unternehmens ist. Von Beginn an sind wir der richtige Ansprechpartner und stehen Ihnen in jeder Phase Ihrer Tätigkeit zur Seite. Einige Unternehmer möchten aus Kostengründen Ihre Buchhaltung lieber selbst mit einer günstigen Buchhaltungssoftware erstellen. Dies birgt allerdings viele Gefahren und kann im Fall einer Abgabenprüfung richtig teuer werden. Aus Erfahrung fehlen verständlicherweise den meisten Unternehmern die nötigen fachspezifischen Kenntnisse. Die vom Unternehmer verwendete Buchhaltungssoftware erkennt beispielsweise nicht, ob eine Rechnung überhaupt richtig ist. Dazu benötigt es umfassende Fachkenntnisse. So kann es beispielsweise passieren, dass der Unternehmer über Jahre hinweg einen Vorsteuerabzug geltend macht, der zwar auf der Eingangsrechnung ausgewiesen ist, aber auf den kein rechtlicher Anspruch besteht. Die Software bucht, was diese auf dem Beleg erkennt. Das muss aber keinesfalls richtig sein. Hohe Nachzahlungen können Jahre später die Folge sein.

Es gibt immer noch Vermieter, die ihre Vermietungseinkünfte nicht beim Finanzamt angeben wollen. Davon raten wir in Zeiten von umfassenden Transparenzdatenbanken und Immobilienertragsteuer dringend ab. Buchungsplattformen müssen mittlerweile immer umfangreichere Meldungen an die Finanz erstatten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine Nachfrage vom Finanzamt kommt. In diesem Zeitpunkt ist es jedoch mitunter für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. Informieren Sie sich besser vorher bei uns.

Das alte Sprichwort „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“ gilt auch im Steuerrecht. Vertiefendes Wissen ist in allen Bereichen des Steuerrechts notwendig, um die Sachverhalte richtig zu beurteilen und die Folgen abzuschätzen. Ein Vertrag, auf dem „Schenkungsvertrag“ steht, ist steuerlich nicht unbedingt als Schenkung zu beurteilen. Hier ist wiederum steuerliches Fachwissen notwendig um schwerwiegende und teure Fehler zu vermeiden.

Zögern Sie deshalb nicht mit uns in Kontakt zu treten. Wir beraten Sie gerne!

Wie werde ich Klient?

Sie haben die Möglichkeit per Mail, Telefon oder Formular mit uns in Kontakt zu treten. Anschließend erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden (wochentags) einen Fragebogen retour. Nachdem Sie diesen ausgefüllt haben, treten wir mit Ihnen in Kontakt und klären die weiteren Details. Ab diesem Zeitpunkt steht einem Erstgespräch nichts mehr im Weg.