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Eine zentrale Neuerung betrifft die Anhebung der maßgeblichen Umsatzgrenze: Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten – etwa Umsätze im Freien oder in Zusammenhang mit Hütten, Buschenschanken oder kleinen Kantinen – wurde die Schwelle für vereinfachte Regelungen von bisher 30.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.
Konkret sieht ein aktueller Ministerialentwurf vor, den Umsatzsteuersatz für bestimmte Lebensmittel ab 1. Juli 2026 auf 4,9 % zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bevölkerung bei den täglichen Lebenshaltungskosten spürbar zu entlasten .
Mit dem Inkrafttreten des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 ergeben sich wesentliche Änderungen im Finanzstrafrecht, die insbesondere für Unternehmer und Steuerpflichtige mit Verlustvorträgen von hoher Relevanz sind. Im Fokus steht dabei die Strafbarkeit unrichtig erklärter Verluste, die ab dem 1. 1. 2026 deutlich ausgeweitet wurde.
Die Steuerbefreiung zielt ursprünglich auf den klassischen „Häuslbauer“ ab. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die eigene Arbeitsleistung beim Bau eines Hauses später bei der Veräußerung steuerlich erfasst wird. Daher bleibt der Veräußerungsgewinn auf den Gebäudeanteil (nicht aber den Grundanteil) steuerfrei, wenn ein Gebäude tatsächlich selbst hergestellt wurde.
Die Zusammenarbeit von Zahnärzten nimmt stetig zu. Gemeinschaftspraxen, Ordinations- und Apparategemeinschaften, Jobsharing oder Gruppenpraxen sind in der Praxis weit verbreitet.
Am 19. November 2025 hat die OECD ein Update zum OECD-Musterkommentar veröffentlicht. Darin werden erstmals klare Regeln zur sogenannten Homeoffice-Betriebsstätte festgelegt.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es ordnet steuerliche Gestaltungen, Sozialbetrug und Datenzugriffe neu. Besonders relevant sind die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, neue finanzstrafrechtliche Tatbestände und erweiterte Kontrollinstrumente.
Rückwirkende Zusammenschlüsse nach Art IV UmgrStG sind ein zentrales Gestaltungsinstrument in der Praxis. Zwei aktuelle Entwicklungen – ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) und eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) – haben dieses bewährte System jedoch ins Wanken gebracht und zugleich teilweise wieder stabilisiert.
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 eine deutliche steuerliche Entlastung für Unternehmen beschlossen: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird vorübergehend verdoppelt.
Mit 1. Juli 2025 traten wichtige Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwagen, Pick-ups und Pritschenwagen). Ziel der Reform ist eine klarere Abgrenzung zwischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung und damit eine fairere Besteuerung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Entscheidung vom 30. Juni 2025 (Ra 2022/08/0133) eine richtungsweisende Klarstellung zur GSVG-Beitragspflicht von Ausschüttungen an ehemalige geschäftsführende Gesellschafter getroffen.
Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung immer die Arbeitszeit angeben. Dies soll zur Steigerung der Transparenz beitragen, wobei auch die Daten immer aktuell gehalten werden müssen.