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Zwei aktuelle VwGH-Erkenntnisse betreffen Firmenfahrzeuge. Das eine behandelt den Sachbezug bei mehreren Fahrzeugen, das andere die Umsatzsteuer bei Privatnutzung.
Österreich und die Schweiz haben ihr Doppelbesteuerungsabkommen umfassend überarbeitet. Das Revisionsprotokoll übernimmt OECD-Standards und verschärft die Missbrauchsbekämpfung. Es bringt aber auch konkrete Änderungen für Privatpersonen, Pensionisten und Konzerne.
Wer ein Altgrundstück verkauft, rechnet mit der pauschalen ImmoESt für „normale“ Altfälle. Wird das Grundstück aber kurz nach dem Verkauf umgewidmet, kann das Finanzamt die Steuer nachträglich neu berechnen. Das kann sehr teuer werden. Der VwGH hat dazu nun einige wichtige Klarstellungen getroffen.
Mit Wirkung ab 1. Juli 2026 wurde ein neuer Umsatzsteuersatz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel eingeführt.
Die Steuerbefreiung zielt ursprünglich auf den klassischen „Häuslbauer“ ab. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die eigene Arbeitsleistung beim Bau eines Hauses später bei der Veräußerung steuerlich erfasst wird. Daher bleibt der Veräußerungsgewinn auf den Gebäudeanteil (nicht aber den Grundanteil) steuerfrei, wenn ein Gebäude tatsächlich selbst hergestellt wurde.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es ordnet steuerliche Gestaltungen, Sozialbetrug und Datenzugriffe neu. Besonders relevant sind die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, neue finanzstrafrechtliche Tatbestände und erweiterte Kontrollinstrumente.
Mit 1. Juli 2025 traten wichtige Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwagen, Pick-ups und Pritschenwagen). Ziel der Reform ist eine klarere Abgrenzung zwischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung und damit eine fairere Besteuerung.
Der Umwidmungszuschlag wird in Österreich in Kombination mit der Immobilienertragsteuer fällig, wenn eine Fläche von einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Nutzung in Bauland umgewidmet wird. Grund dafür ist die daraus resultierende Wertsteigerung des Grundstücks.
Das neue Regierungsprogramm bringt eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich. Einige Vorhaben sind bereits konkret formuliert, andere stehen noch unter Budgetvorbehalt. Hier ein kurzer Überblick über geplante Maßnahmen.
Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).
Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.
Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ umfasst eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnbau zu fördern und Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen.