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Mit 2026 tritt in Österreich das zentrale Beherbergungsregister in Kraft. Damit setzt die Bundesregierung die EU-Verordnung über kurzfristige Vermietungen („Short-Term-Rental-Verordnung“, STR-VO) um. Ziel ist es, mehr Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten und gewerblichen Vermietern zu schaffen.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde das Grunderwerbsteuergesetz 1987 grundlegend reformiert. Ziel ist es, sogenannte „Share Deals“ – also den indirekten Erwerb von Grundstücken über Gesellschaftsanteile – steuerlich umfassender zu erfassen und bisherige Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen.
Der Umwidmungszuschlag wird in Österreich in Kombination mit der Immobilienertragsteuer fällig, wenn eine Fläche von einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Nutzung in Bauland umgewidmet wird. Grund dafür ist die daraus resultierende Wertsteigerung des Grundstücks.
Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.
Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen bekanntgegeben, die Betroffenen und Helfenden zugutekommen sollen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 in Österreich wesentliche Neuerungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Umsatzgrenze, die Beobachtungszeiträume, die Einführung einer Toleranzregelung sowie Anpassungen bei der Rechnungsstellung.
In einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 7. Juni 2022 wurde die Besteuerung einer erstmals vermieteten Immobilie des Altvermögens behandelt.
Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ umfasst eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnbau zu fördern und Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind eine wesentliche Komponente der jährlichen Steuerverpflichtungen für Unternehmer, Vermieter und auch Grenzgänger. Diese Zahlungen dienen dazu, die Steuerlast im Voraus teilweise zu begleichen und werden auf Basis der letzten festgesetzten Einkommensteuer berechnet.
Die Abgrenzung zwischen einfacher Vermietung und touristischer Beherbergung hat sowohl gewerberechtliche als auch steuerrechtliche Implikationen. In Österreich wird zwischen bloßer Raumvermietung, Privatzimmervermietung und gewerblicher Beherbergung unterschieden.
Anlegerwohnungen bleiben trotz der steigenden Immobilienpreise und hoher Zinsen immer noch eine beliebte Form der Kapitalanlage. Steuerlich ist jedoch zu beachten, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes ein Gesamtüberschuss erzielt werden muss, damit die Vermietung von der Finanzbehörde als Einkunftsquelle akzeptiert wird.
Ein Sachverständigengutachten kann verwendet werden, um eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen. Das Bundesfinanzgericht hat nun erneut festgelegt, dass strenge Anforderungen an ein solches Gutachten gestellt werden müssen.