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Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es ordnet steuerliche Gestaltungen, Sozialbetrug und Datenzugriffe neu. Besonders relevant sind die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, neue finanzstrafrechtliche Tatbestände und erweiterte Kontrollinstrumente.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde das Grunderwerbsteuergesetz 1987 grundlegend reformiert. Ziel ist es, sogenannte „Share Deals“ – also den indirekten Erwerb von Grundstücken über Gesellschaftsanteile – steuerlich umfassender zu erfassen und bisherige Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen.
Der Umwidmungszuschlag wird in Österreich in Kombination mit der Immobilienertragsteuer fällig, wenn eine Fläche von einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Nutzung in Bauland umgewidmet wird. Grund dafür ist die daraus resultierende Wertsteigerung des Grundstücks.
Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 in Österreich wesentliche Neuerungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Umsatzgrenze, die Beobachtungszeiträume, die Einführung einer Toleranzregelung sowie Anpassungen bei der Rechnungsstellung.
In einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 7. Juni 2022 wurde die Besteuerung einer erstmals vermieteten Immobilie des Altvermögens behandelt.
Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ umfasst eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnbau zu fördern und Investitionen in die Infrastruktur zu unterstützen.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind eine wesentliche Komponente der jährlichen Steuerverpflichtungen für Unternehmer, Vermieter und auch Grenzgänger. Diese Zahlungen dienen dazu, die Steuerlast im Voraus teilweise zu begleichen und werden auf Basis der letzten festgesetzten Einkommensteuer berechnet.
Die Abgrenzung zwischen einfacher Vermietung und touristischer Beherbergung hat sowohl gewerberechtliche als auch steuerrechtliche Implikationen. In Österreich wird zwischen bloßer Raumvermietung, Privatzimmervermietung und gewerblicher Beherbergung unterschieden.
Wie sich das Digitale Plattformen-Meldegesetz (DPMG) steuerlich auswirkt
Digitalisierte Werbeleistungen mit Inlandsbezug sind ab 01.01.2020 durch die Digitalsteuer mit 5% erfasst, dies wurde vom Nationalrat am 19.9.2019 mehrheitlich beschlossen. Durch die Schaffung des Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) gab es weitreichende Bestimmungen, die die Besteuerung der „Onlinewerbeleistungen“ regeln.
In 2020 kam es zu einigen Verschärfungen in der Arbeitszeitaufzeichnung.