Geschäfte über digitale Plattformen

Wie sich das Digitale Plattformen-Meldegesetz (DPMG) steuerlich auswirkt

In Österreich wurde das digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) mit dem AbgÄG 2022 eingeführt und tritt am 1.1.2023 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist die faire, effiziente und nachhaltige Besteuerung innerhalb der EU.

Das DPMG regelt auch den Informationsaustausch innerhalb der EU. Meldungen von Plattformen aus anderen EU-Ländern langen regelmäßig bei der österreichischen Finanzverwaltung ein.

Die Meldepflicht betrifft Plattformbetreiber, mit deren Software Verträge abgeschlossen und Zahlungen direkt oder indirekt durchgeführt werden. Eine reine Anbieterplattform, auf der keine Verträge abgeschlossen werden, ist von dem Meldepflichtgesetz ausgenommen. 

Gem § 3 Abs 1 DPMG sind folgende Tätigkeiten meldepflichtig:

 

TätigkeitBeschreibung Beispiel
Vermietung und Verpachtung
von unbeweglichem
Vermögen

Anbieter vermietet eine Immobilie (Wohn-, Gewerbeimmobilie, Parkplatz) entgeltlich.  

Dauer der Überlassung, die Art der Nutzung und Bestehen eines Bestandsvertrages nicht entscheidend. 

 

Vermietung von Ferienwohnungen
über Airbnb

Vermietung von
Hotelzimmern über
booking.com

    
Persönliche
Dienstleistung
Leistung von einer oder mehreren natürlichen Personen, die zeitlich begrenzt oder 
aufgabebezogen ist. 
 

Handwerkliche Tätigkeiten
über MyHammer

Essenslieferungen über
Mjam

    
Verkauf von WarenWarenverkauf in Form von körperlichen 
Gegenständen erfüllt die relevante Tätigkeit.

Unkörperliche Gegenstände (digitale Inhalte, Kryptowährungen, NFTs etc) sind nicht umfasst. 
 Warenverkauf über
Amazon Marketplace
    
Vermietung von VerkehrsmittelnVerkehrsmittel sind alle Landfahrzeuge, Luft- 
und Wasserfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung, unabhängig davon, ob sie motorisiert sind. 
 Vermietung von Autos
über Plattformen

 

Es müssen nicht nur Daten offengelegt werden, die die Plattformen selbst betreffen (Provision, Standort, Finanzamt-Nummer), sondern auch Daten, die die anbietenden Personen betreffen. Besonders, dass zukünftig Umsatzzahlen und Nächtigungszahlen gemeldet werden, lässt eine Vermietung über diese Plattformen abseits der Kenntnis durch die Finanzverwaltung, nicht mehr zu.

Personen, die ihre Dienstleistung, Wohnung, Waren etc. online anbieten, müssen sich darüber bewusst sein, dass sie ihre Einkünfte versteuern müssen, da es sonst zu unangenehmen Folgen kommen kann.