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Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind eine wesentliche Komponente der jährlichen Steuerverpflichtungen für Unternehmer, Vermieter und auch Grenzgänger. Diese Zahlungen dienen dazu, die Steuerlast im Voraus teilweise zu begleichen und werden auf Basis der letzten festgesetzten Einkommensteuer berechnet.
Grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt angezeigt werden, allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Freibeträge, die zu beachten sind.
Die Abgrenzung zwischen einfacher Vermietung und touristischer Beherbergung hat sowohl gewerberechtliche als auch steuerrechtliche Implikationen. In Österreich wird zwischen bloßer Raumvermietung, Privatzimmervermietung und gewerblicher Beherbergung unterschieden.
Seit dem 28. März 2024 sind in Österreich neue gesetzliche Anforderungen für Dienstzettel in Kraft getreten, die eine umfassendere Transparenz und Vorhersehbarkeit in Arbeitsbedingungen gemäß der EU-Richtlinie 2019/1152 sicherstellen.
Mit der seit dem 01.01.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 verlängert. Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.
Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der in der Praxis oft Fragen aufwirft, insbesondere im Kontext der internationalen Besteuerung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 trat eine wichtige Änderung in Kraft: Der Progressionsvorbehalt ist nun auch dann vorzunehmen, wenn im anzuwendenden DBA dieser nicht explizit eingeräumt wird. Dies gilt sogar, wenn Österreich der abkommensrechtliche Quellenstaat ist. Diese Anpassung basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2022 (Ra 2021/13/0067), das die Rechtslage klarstellt.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurden signifikante Änderungen vorgenommen, die die Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen betreffen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 von bisher 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung bedeutet eine direkte steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind.
Bedeutung der A1 Bescheinigung, wie diese beantragt werden kann und welche Konsequenzen das Fehlen dieser Bescheinigung haben kann
In den Lohnsteuerrichtlinien wird nun konkretisiert, ab wann steuerliche relevante Einkünfte des Partners vorliegen.
Die Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) stellt eine innovative Entwicklung im österreichischen Gesellschaftsrecht dar, die speziell darauf abzielt, ein förderliches Umfeld für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu schaffen.
In Österreich zeichnet sich ein neuer Trend in der Gastronomie und Hotellerie ab: die Verrechnung von Servicezuschlägen. Dabei wird häufig ein zusätzlicher Betrag in Höhe von etwa 10 % des Bruttobetrages für Speisen und Getränke auf der Rechnung ausgewiesen. Für Betriebe und Arbeitnehmer ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen dieser Praxis zu verstehen.
Bisher gab es ein Rückwirkungsverbot von Leistungsbeziehungen von einbringender/spaltender Person und übernehmender Körperschaft. Dies wurde jetzt vereinfacht.