Der Tourismus zählt zu jenen Branchen, die die Corona-Pandemie als eine der ersten getroffen hat und zu denjenigen die die Auswirkungen am meisten zu spüren bekommen haben. Insbesondere in Talschaften wie bei uns im Montafon und in den Bergregionen sichert der Tourismus Arbeitsplätze und ist wirtschaftliche Lebensgrundlage. Die Förderung des Landes Vorarlberg, dass mit dem neu geschaffenen Zuschuss existenzbedrohende Liquiditätsengpässe vermeiden will, stellt dabei, keinen Ersatz für einen entstandenen Schaden dar. Gefördert werden nur Kosten, die durch den laufenden Betrieb anfallen und auch ohne die Corona-Pandemie entstanden wären.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kosten die im Zusammenhang mit dem Wiederhochfahren von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben entstehen. Konkret gefördert werden:
- Lebensmittel (unter der Voraussetzung, dass die Produkte nicht nur regional eingekauft werden, sondern auch aus heimischer Produktion stammen)
- Getränke
- Werbe- und Marketingkosten
- Waren (zB. Tisch- oder Bettwäsche, Energie, etc.) und Betriebsmittel (zB. Maschinen, Anlagen, Computer, etc.)
- Kosten für externe Dienstleistungen (zB. Kosten für Steuerberater, Gartenpflege, etc.)
Dabei werden nur die Kosten die im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.03.2021 anfallen gefördert. Die Förderung zielt auf klassische Tourismusbetriebe ab, die auf Grund der Schließung für den gesamten Betrieb keine Einnahmen mehr erzielen konnten. Diese Voraussetzungen treffen für Betriebe, die zwar gastronomische Umsätze haben, diese aber nicht aus der überwiegenden bzw. ausschließlichen Geschäftstätigkeit stammen, nicht zu.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Als Grundlage für die Berechnung der Förderung ist der erzielte Umsatz im Zeitraum 01.03.2019 bis 31.05.2019 heranzuziehen. Der Förderzuschuss beträgt 6% des in diesem Zeitraum erzielten Umsatzes (netto). Die Richtigkeit der Angaben muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 Euro pro Unternehmen.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Der Antrag ist zwischen 01.06.2020 und 30.09.2020 mittels Antragsformular beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten. Die Einreichung hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen.
Die Einreichung hat ausschließlich elektronisch per E‑Mail an folgende Mailadresse zu erfolgen:
tourismus@vorarlberg.at
Wie wird die Mittelverwendung des Zuschusses kontrolliert?
Ab 31.03.2021 werden seitens des Landes stichprobenartige Kontrollen über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel durchgeführt. Der Antragsteller hat auf Aufforderung nachzuweisen, dass für das Wiederhochfahren des Betriebes ab Auszahlung der Förderung bis 31.03.2021 Kosten wie oben beschrieben, im Sinne der Förderung, entstanden sind. Unterschreiten die Kosten die Höhe der Förderung, ist die Förderung aliquot zurückzuzahlen.
Wir bestätigen Ihnen gerne, nach sorgsamer Prüfung, die laufenden Kosten und beraten Sie über die genaue Herangehensweise.