Familienbonus für Unternehmer
Natürlich können auch Unternehmer einen Familienbonus beantragen. Dies funktioniert jedoch nicht über den Arbeitgeber — wie bei Dienstnehmern — da die meisten Unternehmer nicht zusätzlich auch noch einen Arbeitgeber haben, sondern ganz normal über die Jahressteuererklärung.
Auch beim Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, den es bereits einige Jahre gibt, war es für Unternehmer üblich, diesen erst mit der Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Jahres zu beantragen, während Dienstnehmer diesen bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigen konnten.
Abgesehen von der späteren Auszahlung ergibt sich dadurch jedoch kein Nachteil.