COVID-Paket für Start-ups
Am 16.04.2020 stellte die österreichische Bundesregierung das neue Covid 19 – Paket für Start-ups vor.
Besonders Start-ups stellt die aktuelle Krise vor Herausforderungen, vor allem wenn sie in Liquiditäts- oder Finanzierungsprobleme geraten. Die Bundesregierung hat deshalb ein Unterstützungspaket geschnürt, die genauen Richtlinien werden vom Bund gerade finalisiert. Das ist bisher bekannt:
Tätigen innovative Start-ups ein privates Investment aufgrund der Corona-Krise, bekommen sie durch den neuen Hilfsfonds nun einen Zuschuss von der AWS ausbezahlt. Das bedeutet konkret, dass wenn ein Start-up-Unternehmen frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro erhält, es einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro erhält, die Mittel werden also verdoppelt.
Aber Achtung, im Erfolgsfall muss dieser Zuschuss zurückgezahlt werden.
Die AWS als Auszahlungsstelle hat für diese Zuschüsse ein Volumen von 50 Mio Euro erhalten. Die Abwicklung erfolgt wie gewohnt über eine online-Plattform.
Wer wird gefördert?
Innovative Klein und Kleinstunternehmen aller Branchen die sich in der Entwicklungsphase befinden und längsten vor 5 Jahren bis spätestens 15.3.2020 gegründet haben.
Voraussetzung:
- Die Geschäftsleitung oder Betriebsstätte befindet sich in Österreich
- Gründung liegt längstens 5 Jahre zurück
- Unternehmen dürfen nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben
- frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen in Höhe von zumindest 10.000 € wurden von unabhängigen privaten Investoren investiert (mind. 75% seit 15.03.2020; max. 25% zwischen 15.09.2019 bis 14.03.2020)
- negative Auswirkungen der aktuellen Pandemie
- eines von zwei Innovationskriterien:
- eine Forderzusage für definierte Programme der aws innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragsstellung ODER
- eine Förderzusage der FFG innerhalb der letzten zwei Jahre liegt vor
- Alternativ können auch nachfolgende Kriterien zur Berechtigung der Antragsstellung erfüllt sein:
- Es liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor
- Es liegt eine Prozessinnovation vor
- es liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor
- es liegt eine Innovation vor, die zu klimarelevanten Verbesserungen von Produkten oder Prozessen führt vor
Die Förderung wird über den aws Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at/#/) beantragt.
Venture Capital Fond
Dieser Fonds legt seinen ganzen Investitionsfokus auf österreichische Start-ups. Die privaten Fondsmanagements werden durch Ausschreibung (Call) ermittelt. Damit Investoren mobilisiert werden und in den Venture Capital Fond investieren, übernimmt die aws eine Kapitalgarantie in Höhe von bis zu 50% des Fondsvolumen. Dadurch soll das Risiko für die Investoren gering gehalten werden und frisches Geld in den Fonds fließen.
Der Gesamtrahmen der Kapitalgarantie des aws ist mit 25 Mo. Festgelegt. Der Venture Capital Fonds hat einen Investitionsbetrag von 200.000 bis 1 Mio. Euro je Start-up vorgesehen. Hauptfokus liegt dabei auf Start-ups, bei denen es krisenbedingt zu Verzögerungen in der Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle gekommen ist. Weitere Details werden in Kürze bekanntgegeben!