Um was geht es?
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt für einen neu geschaffenen Corona-Familienhärteausgleichsfonds 30 Millionen Euro zu Verfügung und möchte so auch Familien in dieser Zeit unterstützen.
Kurzer Überblick:
- Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
- Unselbständige Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 29.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet. - Selbständige Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
Antragsstellung
Der Antrag erfolgt an das Bundesministerium per Mail und muss folgendes enthalten:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
- Bei unselbständigen Erwerbstätigen: Einkommensbeleg 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder ein Beleg über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
- Bei selbständigen Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung.
- allfällige weitere Einkommensbelege der Familie
Höhe der Zuwendung
Zur Ermittlung der Höhe wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird. Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat.
Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung, höchstens jedoch für 3 Monate gewährt.
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nicht gewährt, wenn die Einkommensgrenze netto überschritten wird. Die Einkommensgrenzen sind:
1 Personen Haushalt + 1 Kind |
1.600 € |
1 Personen-Haushalt + 2 Kinder |
2.000 € |
1 Personen-Haushalt + mehr Kinder |
2.800 € |
Paar + 1 Kind |
2.400 € |
Paar + 2 Kinder |
2.800 € |
Paar + mehr Kinder |
3.600 € |