Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöht!
Trotz Neuwahlen wird ein Teil der Anfang des Jahres geplanten Steuerreform bereits im Jahr 2020 umgesetzt. Ein Hilfsmittel, um vor allem die kleinen Unternehmer zu entlasten, wurde durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter geschaffen. Bisher konnten Unternehmer ihre Bürostühle, Notebooks oder sonstige kleinere Investitionen nur bis zu einem Wert von 400 € sofort steuerlich in Abzug bringen. Größere Investitionen waren auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufzuteilen. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2020 auf 800 € erhöht.
Diese Änderung entlastet kleine Unternehmen vor allem in der Liquidität, da durch die sofort abschreibbaren Investitionen die Einkommensteuer nach hinten verschoben werden kann.
Investitionen über 800 € müssen auch weiterhin auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden.