Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der WKO) können bei der Tourismusbank (oeht.at) eine Überbrückungsfinanzierung beantragen.
Die ÖHT gewährt nach positiver Prüfung des Förderansuchens den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung in Höhe von 80% mit einer Laufzeit von 36 Monaten zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite). Die Bearbeitungsgebühr (1%) und die laufende Haftungsprovision (0,8%) werden zur Gänze vom Bund übernommen.
Ausgehend von der Zielsetzung, mit dieser Sonderförderung auch ganz kleine Unternehmen zu unterstützen, gibt es keine Untergrenze der Haftungssumme. Maximal kann eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 500.000 € mit einer Bundeshaftungsquote von 80% besichert werden. Das bundesseitig zur Verfügung gestellte Gesamthaftungsvolumen für diese Sonderförderung beträgt 100 Mio. Euro.
Für die Inanspruchnahme dieser Sonderförderung muss ein erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15% gegenüber dem Vorjahr vorliegen bzw. prognostiziert werden.
Gefördert werden sowohl aktivierungs- als auch nicht aktivierungspflichtige Kosten. Insbesondere all jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen.
Zur raschen Bearbeitung der Anträge müssen folgende Unterlagen miteingereicht werden:
- Betriebsbeschreibungsbogen
- Verpflichtungserklärung
- Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
- Jahresabschluss 2018 oder aktueller
- Forecast 2020 (aus dem der Liquiditätsbedarf erkennbar ist)
Die Antragsstellung kann nur nach Abstimmung gemeinsam mit Ihrer Hausbank erfolgen!
Interessierte nicht-natürliche Personen und Einzelunternehmer, die nicht im Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragen sein müssen, können sich im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) eintragen lassen (www.bmdw.gv.at/Ministerium/DasBMDW/Stammzahlenregisterbehoerde/Ergaenzungsregister/Ergaenzungsregister-fuer-sonstige-Betroffene-.html)