Energiekostenzuschuss 2 - Voranmeldung nicht versäumen!

Der Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023

Wer wird gefördert?

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Österreich haben und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sein. Auch konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten und Unternehmen mit einem beheizbaren Gewächshaus sind förderwürdig.

Die Bedingungen für eine Förderung sind:

- Selbstverpflichtung zu Energiesparmaßnahmen

- Beschränkung von Bonuszahlungen

- Verpflichtung zum steuerlichen Wohlverhalten

- Verbot einer Dividendenausschüttung

- Bei Energiekostenzuschüssen von über 2 Mio. EUR in Summe: Erhalt der Belegschaft vom Stand 1.1.2023 zu mindestens 90%

 

Antrag und Voranmeldung

Um einen Antrag stellen zu können ist eine Voranmeldung beim AWS notwendig. Die Voranmeldung kann noch bis 2.11.2023 über die Website des AWS durchgeführt werden. 

 

Aufbau der Förderung

Es wird wieder verschiedene Stufen des Energiekostenzuschusses geben. Um überhaupt eine Förderung zu erhalten, muss sich der Betrag der Förderung auf mindestens 3000 EUR belaufen. In der Basisstufe werden 50% der förderungsfähigen Kosten gefördert. Die Obergrenze in der Basisstufe beträgt 2 Mio. EUR (über alle Förderstufen).

Unternehmen müssen nur noch in den höheren Stufen energieintensiv sein. Darunter ist diese Bedingung nicht mehr gefordert. 

Ab einer Zuschusshöhe von 125.000 EUR muss das Unternehmen entweder ein negatives EBITDA erzielt haben, um förderungswürdig zu sein, oder das EBITDA muss um mindestens 40% gegenüber des entsprechenden Zeitraumes im Jahr 2021 gesunken sein.  

 

Weitere Details der Berechnung werden erst mit der Richtlinie veröffentlicht. 

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden!