Kryptowährungsbesteuerung ab 2022

Die wichtigsten Fragen für Kryptowährungsbesitzer werden wir hier aber beantworten.

Kryptowährungsbesteuerung

Ab dem 1. März 2022 ist es nun soweit und die neuen Bestimmungen zu der Besteuerung von Kryptowährungen treten in Kraft. Dies führt auf der einen Seite dazu, dass Kryptowährungen als legitimes Investitionsobjekt weiter an Anerkennung gewinnen, so war doch vor der Regelung die Besteuerung von Kryptowährungen undurchsichtig und faktisch nicht vorhanden, wohingegen auf der anderen Seite die ersten Besteuerungsversuche von Österreich auch durchaus kritisch zu hinterfragen sind da weiterhin einige Fragen offen bleiben. 

Ab wann wird das Kryptovermögen besteuert und welches Vermögen ist betroffen?

Die Besteuerung tritt ab 1. März 2022 in Kraft. Ab dann, werden Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. wie herkömmliche Finanzprodukte (Aktien) behandelt. Dies hat zur Folge, dass realisierte Gewinne mit einem Steuersatz von 27,5 % versteuert werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass das Gesetz rückwirkend gilt und auch bestehende Kryptobestände, also solche, die nach dem 28. Februar 2021 angelegt wurden, miteinbezieht. Vor 28. Februar 2021 fallen realisierte Gewinne unter die alte Regelung, die besagte, dass der Gewinn zum Einkommensteuertarif versteuert werden muss. Hielt man die Kryptowährung jedoch länger als ein Jahr, waren die Gewinne steuerfrei.

Das bedeutet in der Praxis, dass Kryptowährung, die bereits nach 28. Februar 2021 gekauft wurde und Gewinne erzielt, ab dem Zeitpunkt des Umtausches von Kryptowährung in eine anerkannte Währung (FIAT/Euro), der Besteuerung von 27,5 % KESt unterliegt.

Ist damit Trading auch besteuert?

Die meisten Kryptoinvestoren traden ihr Kryptovermögen, im Sinne eines Tausches von einer Krypto-Währung in eine andere, um so Kursgewinne zu erzielen (zb. Bitcoin in Ethereum). Dieses Trading ist weiterhin steuerfrei, lediglich der, meist finale, Tausch von Kryptowährung in FIAT-Geld (Euro) wird besteuert.

Hat die Besteuerung auch Vorteile?

Ja. Es ist nun gesetzlich klargestellt worden, dass Trading innerhalb der Kryptowelt steuerfrei ist und auch bleibt. Bei Gewinnen und Verlusten die beim Verkauf von Kryptowährungen in FIAT-Geld erwirtschaftet werden, kommt es nun zu einer gemeinsamen Verlustverrechnung mit anderen Finanzprodukten. So können Gewinne von Aktien durch Verluste von Kryptowährungen ausgeglichen werden und umgekehrt.

Was gilt für NFTs?

Diese sind nach Aussage des Bundesministerium für Finanzen weiterhin steuerfrei, sofern sie länger als 1 Jahr gehalten werden (alte Regelung).

Was passiert, wenn man ins Ausland zieht?

Durch die neuen Bestimmungen kommt es zu einer Wegzugbesteuerung für Neuvermögen. Das bedeutet, dass bei einem Umzug ins Drittland (zB. Dubai) das Kryptovermögen sofort versteuert werden muss, unabhängig von einem Tausch in FIAT-Geld. Innerhalb der EU oder EWR-Staaten, wird das Vermögen erst bei einer Veräußerung besteuert.

Zahlt meine Krypto-Plattform die Steuer für mich?

Ja. Ab dem 1. Jänner 2024 sind inländische Dienstleister wie zB. Bitpanda dazu verpflichtet, die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ausländische Dienstleister sind dazu aber nicht verpflichtet, hier muss der Anleger weiterhin selbst die KESt abführen.