Arbeitnehmerveranlagung

Wie kann man Arzt- und Medikamentenkosten absetzen?

Krankheitskosten (das sind vor allem Arztkosten und Medikamente) fallen unter die so genannten außergewöhnlichen Belastungen. Diese Kosten sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Wenn diese außergewöhnlich hoch (im Verhältnis zum Einkommen) sind und sich aus einem Zwang ergeben, dann können diese steuerlich berücksichtigt werden.

Was gilt nun aber als außergewöhnlich hoch? Wenn eine Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, also den Eigenbedarf (Selbstbehalt) übersteigt, dann spricht man von "außergewöhnlich". Bei einem Einkommen von max. 7.300 € beträgt der Selbstbehalt 6%, bei einem Einkommen zwischen 7.300 € und 14.600 € beträgt dieser 8%, bis zu einem Betrag von 36.400 € sind es 10% und darüber sind es 12%. Dieser Selbstbehalt vermindert sich um jeweils 1% pro unterhaltspflichtigem Kind oder Ehepartner (wenn dieser weniger als 6.000 € im entsprechenden Jahr verdient).

Krankheitskosten sind außerdem auch Aufwendungen für Heilbehelfe, Kosten für Zahnersatz oder eine Sehhilfe, Entbindungskosten, Kosten einer speziellen Diätverpflegung aber auch Fahrtkosten zum Arzt. Kostenersätze durch eine gesetzliche oder freiwillige Versicherung sind jedenfalls abzuziehen.