Steuerreform 2022

Entlastung von Arbeit und Pension

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer

 Ab Juli 2022 wird die Lohn- und Einkommensteuer in der zweiten Stufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Ein Jahr später, im Juli 2023, soll dann auch die dritte Stufe mit einer Senkung von 42 auf 40 Prozent erfolgen. 

Senkung des Krankenversicherungsbeitrag

Zur weiteren Entlastung soll die Senkung des Krankenversicherungsbeitrages beitragen. Dabei wird der Krankenversicherungsbeitrag bei Arbeitnehmern und Selbständigen bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2.500 € bzw. bei Pensionisten bis zu einem Bruttobezug von 2.200 € um 1,7 Prozent gesenkt. Die Senkung des Krankenversicherungsbeitrages soll gleichzeitig mit der Herabsetzung der Lohn- und Einkommensteuer der zweiten Stufe im Juli 2022 zur Anwendung gelangen.

Mitarbeitererfolgsbeteiligung 

Die Resonanz auf den Coronabonus für Mitarbeiter war dementsprechend hoch, sodass es nun dauerhaft zu einer Abgabenfreiheit für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen kommt. Das heißt, dass ab 1.1.2022 bis zu 3.000 € im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei ausgezahlt werden können. Ob ein Erfolgsbeteiligungsmodell in Anspruch genommen wird, entscheidet jeder Arbeitgeber selbst. Die Steuererleichterung soll hier einen Anreiz bieten. 

Familienbonus Erhöhung

Auch Familien profitieren von dem neuen Steuerpaket, in dem der Familienbonus Plus von 1.500 € auf 2.000 € pro Kind und Jahr angehoben wird. Der höhere Bonus findet dabei ab 1. Juli 2023 Berücksichtigung und wird bis dahin schrittweise erhöht. Wurde bisher der Familienbonus vom Arbeitgeber monatlich ausbezahlt, erhöht sich der Familienbonus automatisch um 250 € im Jahr 2022 und auf 500 € im Jahr 2023. Alternativ kann man der Familienbonus inkl. Erhöhung wie immer auch in der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung geltend machen. 

Die Erhöhung von 1.500 € auf 2.000 € pro Jahr betrifft jedoch nur Kinder bis 18 Jahre. Kinder, die über 18 sind aber noch berechtigt, den Familienbonus zu beziehen, erhalten eine Erhöhung von 150 € pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass der Familienbonus im Jahr 2022 um 75 € höher ist als im Vorjahr und im Jahr 2023 um 150 € höher ist als vor der Steuerreform.