Steuerreform 2022

Hier erhalten Sie einen Überblick, was sich durch die große Steuerreform ab 2022 ändert.

Die angestrebte Steuerreform lässt sich grob in folgende Themen unterteilen:

Entlastung von Arbeit und Pension

  • Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
  • Senkung der Krankenversicherung
  • Mitarbeitererfolgsbeteiligung
  • Erhöhung Familienbonus Plus

Entlastung der Wirtschaft

  • Senkung der Körperschaftsteuer
  • Anhebung GWG-Grenze (erst 2023)
  • Eigenstromsteuer-Befreiung
  • Investitionsfreibetrag
  • Gewinnfreibetrag

Entlastung der Umwelt

  • CO2-Bepreisung und Kompensation
  • Regionaler Klimabonus
  • Sauber-Heizen-Offensive
  • Landwirtschaftsausgleich
  • Energieautarke Bauernhöfe
  • Carbon Leakage
  • Härtefall-Regelung
  • Bepreisung von Lebensmitteln

 

Sonstige Änderungen

  • Mietkaufmodell
  • Kryptowährung

Wenn Sie die Entlastung von Arbeit und Pension näher interessiert, können Sie sich unter diesem Artikel ein genaueres Bild davon machen, was die Steuerreform konkret bewirken soll: Entlastung von Arbeit und Pension.

Auch zu den konkreten Maßnahmen für die Entlastung der Wirtschaft haben wir uns in einem eigenen Artikel näher mit der neuen Steuerreform auseinander gesetzt: Entlastung der Wirtschaft.

Bei den Maßnahmen für den Umweltschutz, lässt sich zusammenfassend sagen, dass es auf der einen Seite zu der Einführung einer neuen Abgabenart (CO2-Preis) kommt, auf der anderen Seite zu Förderungen im Bereich Klimaneutralität. Die CO2-Bepreisung soll beginnend im Juli 2022 mit 30 Euro pro Tonne starten. Die Abgabe haben all jene zu tragen, die Emittenten von CO2-Emissionen sind, das betrifft sowohl Autofahrer als auch Unternehmen, die Heizöl und dergleichen in den Verkehr bringen und herstellen. Wie die Umsetzung konkret erfolgen soll, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Ob und wie der CO2-Preis an Kunden weitergegeben wird, liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Sphäre der Verkäufer. Als Bemessungsgrundlage für die CO2-Abgabe dient jedoch der Nettoverkaufspreis. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis sollen zur Gänze in Form eines Klimabonus an die Menschen zurückgeführt werden. Mehr Bonus erhält, wer sich klimafreundlich verhält.

Da besonders Landwirte von einer CO2-Bepreisung belastet sein werden, wird es für diese Sparte einen eigenen Landwirtschaftsausgleich geben. Auch sollen energieautarke Bauernhöfe besonders gefördert werden. 

Für den Ausstieg bzw. Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Energiequellen wurden 500 Mio. Euro vorgesehen. Wie das Geld jeweils eingesetzt wird, ist dabei noch nicht klar. 

Als weitere Unterstützung sollen besonderes jene Unternehmen Kompensationen erhalten, die in einem starken internationalen Wettbewerb bestehen und die ihre Produktion zur Einsparung von CO2-Kosten in andere Länder verlagern würden, was zu einem Anstieg der Gesamtemissionen führen würde (Carbon Leakage). Durch die angesprochenen Kompensationen soll ein solches Szenario verhindert werden können. 

Zu guter Letzt gibt es auch eine Härtefallregelung, die für Unternehmen implementiert wurde, die besonders von der Einführung des CO2 Preises betroffen sind. 

Auch Lebensmittel sollen zukünftig einen Aufschlag erhalten, wenn sie zu zusätzlichen Treibhausgasausstoßen geführt haben. Dies betrifft besonders jene Lebensmittel die einen langen Transportweg hinter sich haben. Auch hier ist noch unklar, wie dieser Aufschlag konkret ausgestaltet werden soll. 

Als Zusatz wurde in der Steuerreform auch noch eine Begünstigung für Mietkaufmodelle (10tel-Vorsteuerberichtigung), sowie Regelungen zur Behandlung von Kryptowährungen angekündigt. Wie genau diese Maßnahmen im Detail aussehen, ist noch nicht bekannt. 

Alles in allem dreht sich die aktuelle Steuerreform viel um das Thema Entlastung und Umwelt. Jede Maßnahme, die den Steuerzahler Geld kostet soll möglichst abgemildert werden und in Form von Boni etc. aufgefangen werden. Da viele Details noch nicht abschließend erklärt bzw. beschlossen wurden bleibt abzuwarten, wie sich gerade in Hinblick auf den CO2-Preis oder den Aufschlag im Lebensmittelbereich, die Regelungen entwickeln werden.