Die (Online-)Gewerbeanmeldung

Die (Online-)Gewerbeanmeldung

Auch wenn die Beantragung der Gewerbeberechtigung auf den ersten Blick einfach erscheint, sind doch einige Details bei der Anmeldung zu beachten. Fehler bei der Antragseinbringung können dazu führen, dass die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit erst später begonnen werden kann. Gute Gründe um sich mit der Gewerbeanmeldung genauer auseinanderzusetzen.

Grundsätzliches

Die Gewerbeordnung 1994 stellt die Rechtsgrundlage dar und gilt für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. Gewerbsmäßig wird eine Tätigkeit ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Dabei versteht man unter Selbständigkeit, dass die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt werden muss.

Die Anmeldung erfolgt kostenlos bei der Bezirkshauptmannschaft am jeweiligen Gewerbestandort. Die Gewerbeanmeldung kann als Antrag in Papierform oder digital eingebracht werden. Seit 2015 ist die Signatur des Online-Antrags mit der Bürgerkarte möglich. Durch eine Novelle 2017, die die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hatten, erhält man seit 2018 zusätzlich zur Berechtigung auch die sogenannte Gewerbelizenz. Der Unterschied besteht darin, dass durch die Lizenz ein Recht auf die Ausübung einer Tätigkeit erlangt wird, während die Gewerbeberechtigung lediglich zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt.

Wichtig bei der Antragsstellung ist, sich zu fragen, ob die Tätigkeit am jeweiligen Gewerbestandort auch zulässig ist. Hier spielt die örtliche Flächenwidmung der jeweiligen Gemeinde eine Rolle, besonders, wenn für die Ausübung der Tätigkeit Gebäude bzw. Betriebsanlagen erforderlich sind, wie zB. bei einer Werkstätte. Ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit eine Betriebsanlage notwendig, ist zu beachten, dass für diese eine Betriebsanlagengenehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich ist, da ansonsten kein Gewerbe ausgeübt werden darf.

Für die Gewerbeanmeldung in Österreich ist ein Wohnsitz in Österreich erforderlich, es sei denn, man ist Staatsangehörige/r des EWR oder der Schweiz. Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Voraussetzung einer Haftpflichtversicherung dar, die für bestimmte Gewerbe (zB Baumeister) abgeschlossen werden muss.

Die digitale Gewerbeanmeldung erfolgt sodann über das GISA (www.gisa.gv.at). Alle Angaben zum Gewerbeinhaber, sowie die Wahl des Gewerbewortlautes können über diese Seite online eingetragen werden. Optional können auch Gewerbeausschließungsgründe genannt werden und gleichzeitig ein Antrag auf Nachsicht vom Gewerbeausschluss bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Nach Einholen aller Informationen und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen steht der Gewerbeanmeldung nichts mehr im Wege. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen wir unseren Klienten gerne jederzeit zur Verfügung!