Steuerliche Begünstigung des Wohngebäudes bei Betriebsaufgabe

Die Details zur steuerlichen Begünstigung

Die steuerliche Betriebsaufgabe, bei der es zur Aufdeckung von stillen Reserven kommt, führt oft zu einem bösen Erwachen und wird während der aktiven Unternehmerzeit meist nicht bedacht.

Es gibt jedoch eine steuerliche Begünstigung für Unternehmer, die Ihren Hauptwohnsitz im selben Gebäude wie den Betrieb haben. Die stillen Reserven dieser Gebäude werden bei einer Betriebsaufgabe nicht versteuert. Durch die Entnahme des Grund und Bodens mit dem Buchwert, kommt es auch bei Grund und Boden zu keiner Aufdeckung von stillen Reserven. Diese stillen Reserven können nämlich nicht realisiert werden, ohne den Hauptwohnsitz aufgeben zu müssen.

Grundsätzlich unterliegt die Entnahme eines Gebäudes seit 1.4.2012 der Immobilienbesteuerung. Diese Besteuerung kann auf Antrag unterbleiben. Folgende Voraussetzungen sind für diesen Antrag nötig:

  • Gebäude steht im Allein-, Mit-, gemeinschaftlichen Eigentum oder es handelt sich um Wohneigentum (parifizierte Gebäude bei denen Lokal und Wohnung getrennt sind unterliegen somit nicht der Begünstigung)
  • es wird der gesamte Betrieb und nicht nur Teilbetriebe aufgegeben. Die Begünstigung ist nicht auf Betriebsveräußerungen anzuwenden. 
  • der Steuerpflichtige ist gestorben, gewerbsunfähig oder hat das 60 Lebensjahr vollendet und stellt seine Erwerbstätigkeit ein. 
  • das Gebäude ist bis zur Aufgabe des Betriebes der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen gewesen.

Nach der Betriebsaufgabe, bei der diese Begünstigung angewendet wurde, ist außerdem eine Sperrfrist zu beachten:

Das Gebäude darf innerhalb von 5 Jahren nach der Betriebsaufgabe weder vom Steuerpflichtigen selbst, noch von einem unentgeltlichen Rechtsnachfolger veräußert werden. Die Aufgabe des Hauptwohnsitzes schadet jedoch nicht. Wird das Gebäude innerhalb der 5 Jahresfrist veräußert, werden die stillen Reserven beim Steuerpflichtigen bzw. dessen Erben nacherfasst.

Da die Betriebsaufgabe im Zusammenhang mit Wohngebäuden eine komplexe Angelegenheit ist, beraten wir Sie gerne und klären Sie über alle steuerlichen Konsequenzen auf.