GmbH-Geschäftsführer und ihre PKWs

Was muss ein GmbH-Geschäftsführer bei PKWs beachten?

Ab 1.1.2018 gilt laut Verordnung des BMF, dass die Privatnutzung eines Firmen-PKW durch den wesentlich beteiligten GmbH Geschäftsführer entweder durch die Sachbezugswerteverordnung ermittelt werden kann (wie bei gewöhnlichen Dienstnehmern) oder die auf die private Nutzung entfallenden Kosten herangezogen werden können. Für die zweite Variante ist ein Nachweis (Fahrtenbuch) erforderlich. Eine Schätzung ist jedenfalls nicht mehr möglich.

Bis zur Ausgabe dieser Verordnung wurde in Fachkreisen heftig über die Handhabung dieses Themas diskutiert. War nämlich kein Sachbezug für den privat genutzen PKW beim Gesellschafter-Geschäftsführer angesetzt, so wurden die Gesamtkosten (!) und nicht nur der privat genutzte Anteil des PKW den Lohnnebenkosten unterworfen!

Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich daher für wesentlich beteiligte GmbH Geschäftsführer künftig jedenfalls ein Fahrtenbuch zu führen!