One-Stop-Shop

Hier finden Sie alle Details zum neuen One-Stop-Shop-System das vor allem für Unternehmen mit internationalen Geschäftsfeld von Bedeutung sein wird.

Zweck der OSS-Regelung

Der Zweck des One-Stop-Shop-System (OSS) ist es, dass sich Unternehmer nur noch in einem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren müssen (OSS) und ihre Umsätze in anderen Mitgliedstaaten über diese eine Stelle erklären können und die Umsatzsteuer auch dort bezahlen können. Der Mitgliedstaat in dem man sich registriert hat, verteilt dann die Umsatzsteuer an die jeweiligen anderen Mitgliedstaaten. Es kommt somit zu einer Vereinfachung für Unternehmer bei der Meldung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig fallen die bisher gegoltenen Steuererleichterungen für Waren unter 150 € bzw. 22 € weg. 

Man unterscheidet zwischen drei Varianten des OSS:

1. Nicht-EU-OSS

2. IOSS

3. EU-OSS

 

EU-OSS:

Wer sollte sich beim EU-OSS registrieren?

  • Unternehmer, die in der EU niedergelassen sind und Dienstleistungen innerhalb der EU an Private erbringen
  • Unternehmer und elektronische Plattformen unabhängig davon, ob sie in der EU eine Niederlassung haben, die innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze erbringen
  • Elektronische Plattformen, die Lieferungen von Drittlandunternehmer unterstützen und dadurch zu Steuerschuldner von innerstaatlichen Lieferungen werden, wenn Beginn und Ende dieser Lieferung im selben Mitgliedstaat liegen. 

Wie registriert man sich beim EU-OSS?

Die Registrierung erfolgt in Österreich über FinanzOnline und ist bereits seit 1.4. möglich. Die Registrierung hat grundsätzlich dort zu erfolgen, wo der Unternehmer seinen Sitz hat. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer gültigen UID-Nummer. Die Verwendung des OSS ist weiterhin optional. 

Betrifft der EU-OSS auch die Vorsteuer?

Nein. Vorsteuern sind weiterhin im Veranlagungs- bzw. Erstattungsverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat geltend zu machen. 

Was bedeutet die neue Regelung für MOSS-Teilnehmer?

Es gab schon bisher die Möglichkeit einen Mini-One-Stop-Shop zu nutzen. Dies war den Unternehmern vorbehalten die elektronisch erbrachte sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Fernseh- und Rundfunkdienstleistungen an Private, die in der EU ansässig sind, erbracht haben. Der MOSS geht in den OSS auf, was konkret bedeutet das Teilnehmer des MOSS-System automatisch zu EU-OSS-Teilnehmer werden und keine weitere Aktion setzen müssen. 

Fazit: Die Nutzung des EU-OSS ist besonders für jene Unternehmer zu empfehlen, die Online-Ware oder Dienstleistungen an Private in andere Mitgliedsländer versenden bzw. erbringen.

IOSS:

Wer sollte sich beim IOSS registrieren?

Der IOSS ist besonders für jene Unternehmer relevant, die Einfuhrversandhandelsumsätze tätigen bei denen der Einzelwert pro Sendung 150 € nicht übersteigt. Bisher waren Lieferungen bis zu 150 € zollfrei und damit steuerlich begünstigt. Waren die nicht mehr als 22 € kosteten waren sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit.  Beide Begünstigungen wurden nun mit 1.7.21 abgeschafft. 

Wie kann man den IOSS nutzen?

Unternehmer, die den IOSS nutzen wollen, müssen eine Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat besitzen oder sich durch einen in der EU niedergelassenen Fiskalvertreter vertreten lassen. Allerdings sind nur Unternehmer aus Drittstaaten zugelassen, mit denen die EU ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe abgeschlossen hat. (Art. 369m Abs 1c MwStSystRL). 

Was wäre die Alternative?

Für Waren bis zu einem Wert von 150 € ist es auch möglich die Umsatzsteuer bei der Einfuhr direkt bei der Zollbehörde abzuführen. 

 Nicht-EU-OSS:

Wer sollte sich beim Nicht-EU-OSS registrieren? 

Drittlandunternehmer sind in der EU durch die Erbringung von Dienstleistungen an Privatpersonen zur Abgabe der Umsatztsteuer verpflichtet.  Der Nicht-EU-OSS soll auch hier eine Erleichterung schaffen, in dem sich Drittlandunternehmer nur noch in einem Mitgliedstaat registrieren müssen. 

Wie kann man sich beim Nicht-EU-OSS registrieren?

Der Unternehmer darf keine Niederlassung in der EU haben und darf in keinem Mitgliedstaat gesperrt sein. Der Nicht-EU-OSS ist nur für B2C-Dienstleistungen, also Leistungen an Privatpersonen verfügbar verfügbar, nicht jedoch für Lieferungen an Privatpersonen (dann wäre es EU-OSS). 

Falls Sie noch weitere Fragen haben oder genauere Details erfahren wollen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir beraten Sie gerne.