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Unternehmer
Die Mitarbeiterprämie 2024 - Leitfaden

Mit der seit dem 01.01.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 verlängert. Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.

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Unternehmer
Änderungen in der Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurden signifikante Änderungen vorgenommen, die die Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen betreffen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 von bisher 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung bedeutet eine direkte steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind.

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Unternehmer
Alles Wichtige zur A1-Bescheinigung

Bedeutung der A1 Bescheinigung, wie diese beantragt werden kann und welche Konsequenzen das Fehlen dieser Bescheinigung haben kann

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Neuerungen zur doppelten Haushaltsführung

In den Lohnsteuerrichtlinien wird nun konkretisiert, ab wann steuerliche relevante Einkünfte des Partners vorliegen.

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Neue Rechtsform: Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)

Die Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) stellt eine innovative Entwicklung im österreichischen Gesellschaftsrecht dar, die speziell darauf abzielt, ein förderliches Umfeld für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu schaffen.

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Servicezuschläge oder echtes Trinkgeld in der Gastronomie

In Österreich zeichnet sich ein neuer Trend in der Gastronomie und Hotellerie ab: die Verrechnung von Servicezuschlägen. Dabei wird häufig ein zusätzlicher Betrag in Höhe von etwa 10 % des Bruttobetrages für Speisen und Getränke auf der Rechnung ausgewiesen. Für Betriebe und Arbeitnehmer ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen dieser Praxis zu verstehen.

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Rückwirkung von Leistungsbeziehungen bei Umgründungen

Bisher gab es ein Rückwirkungsverbot von Leistungsbeziehungen von einbringender/spaltender Person und übernehmender Körperschaft. Dies wurde jetzt vereinfacht.

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Energiekostenzuschuss 2

Auch für das Jahr 2023 gibt es wieder einen Zuschuss für erhöhte Energiekosten. Die Förderbedingungen haben sich im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 etwas verändert. 

Whistleblowing-Gesetz
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Whistleblowing-Gesetz

Das Whistleblowing-Gesetz wurde vom Nationalrat verabschiedet. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von mindestens 50 Personen sind nun verpflichtet, ein System für Hinweisgeber einzurichten. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Beschäftigte haben, wird diese Verpflichtung erst ab dem 17. Dezember 2023 wirksam. Die Umsetzung des Hinweisgebersystems muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten erfolgen.

Neue Finanzordnungswidrigkeit
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Neue Finanzordnungswidrigkeit

Eine Finanzordnungswidrigkeit bezieht sich auf eine Verletzung von Bestimmungen des Finanzrechts oder Steuerrechts, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Gemäß dem Ministerialentwurf soll die Verletzung der in § 18a UStG geregelten Pflichten als Finanzordnungswidrigkeit geahndet werden, wie in § 49e FinStrG vorgesehen.

Entnahme von Gebäuden und Baurechten zu Buchwerten
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Entnahme von Gebäuden und Baurechten zu Buchwerten

Ab dem 1. Juli 2023 erfolgt die Überführung in das persönliche Steuervermögen zwingend zu den steuerlichen Buchwerten anstelle von Teilwerten. Diese Verbesserung zielt insbesondere darauf ab, die außerbetriebliche Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden für die Schaffung und private Vermietung von Wohnraum steuerlich attraktiv zu gestalten.

Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung
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Ausnahmeregelung zur Entstehung der Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es unter bestimmten Voraussetzungen für einen Unternehmer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag angegeben hat, der aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nicht erforderlich, den zu Unrecht in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen.

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