Neue Rechtsform: Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)

ab 1.11.2023

Ein erster Überblick

Die Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) stellt eine innovative Entwicklung im österreichischen Gesellschaftsrecht dar, die speziell darauf abzielt, ein förderliches Umfeld für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu schaffen. Diese neue Rechtsform, auch FlexCo genannt, bildet eine Brücke zwischen den bisherigen Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG). Sie übernimmt bewährte Elemente aus beiden Gesellschaftsformen und fügt spezielle Anpassungen hinzu, um den Anforderungen moderner Unternehmensfinanzierung gerecht zu werden.

Grundlage der FlexKapG sind das GmbH-Gesetz (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG), wobei das FlexKapGG – das Gesetz für die flexible Kapitalgesellschaft – ergänzende Vorschriften bereitstellt, die den spezifischen Bedürfnissen von Start-ups entgegenkommen. Mit einem deutlich niedrigeren Mindeststammkapital von 10.000 Euro gegenüber den ursprünglich erforderlichen 35.000 Euro für eine klassische GmbH, öffnet sich die FlexKapG einem breiteren Gründerkreis.

Ein wesentlicher Aspekt der FlexKapG ist die Einführung der sogenannten Unternehmenswert-Anteile. Diese neue Anteilsklasse erlaubt es Unternehmen, Mitarbeiter und Investoren durch Anteile am Unternehmenserfolg zu beteiligen, ohne Stimmrechte zu gewähren. So haben Mitarbeiter die Chance, direkt vom Wachstum und Erfolg des Unternehmens zu profitieren, insbesondere im Falle eines Unternehmensverkaufs, eines sogenannten Exits.

Ein Vergleich zwischen der FlexKapG und der klassischen GmbH zeigt auf, dass die FlexCo wesentlich flexibler in der Handhabung ihrer Kapitalstruktur ist. Der Erwerb eigener Anteile, ein vorab durch den Gesellschaftsvertrag genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhungen sind in der FlexCo möglich, während diese Gestaltungsmöglichkeiten bei der klassischen GmbH fehlen. Diese Flexibilität bietet Start-ups entscheidende Vorteile bei der Anpassung ihrer Eigenkapitalbasis an sich schnell ändernde Marktbedingungen und Wachstumsphasen.

Die Regelungen um das genehmigte Kapital sind besonders für die auf Wachstum und Skalierung ausgerichteten Geschäftsmodelle von Start-ups relevant. Die Geschäftsführung kann damit über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren das Stammkapital erhöhen, ohne dafür jedes Mal die Gesellschafterversammlung einberufen zu müssen. So können neue Geschäftsanteile flexibel und zeitnah an Investoren ausgegeben oder im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zugewiesen werden.

Auch die Möglichkeit, Unternehmenswert-Anteile auszugeben, ohne dass diese im Firmenbuch einzeln erfasst werden müssen, trägt zur Vereinfachung der Kapitalstruktur und zur Minimierung administrativer Hürden bei. Stattdessen werden lediglich die Gesamtsumme der Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen vermerkt, was die Verwaltung dieser Anteile vereinfacht.

Weiterhin bietet die FlexCo die Option des Umlaufbeschlusses und des Split Voting, was bedeutet, dass Entscheidungen schneller getroffen werden können und Gesellschafter ihre Stimmrechte differenzierter ausüben können. Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn Anteile treuhänderisch gehalten werden und die Stimmrechte nach den Wünschen der wirtschaftlichen Eigentümer ausgeübt werden sollen.

Die Notariatsaktpflicht für Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen entfällt in der FlexCo, was die Prozesse weiter beschleunigt und vereinfacht. Im Hinblick auf Umwandlungen bietet die FlexKapG ebenfalls vereinfachte Bedingungen, die es ermöglichen, die Rechtsform in eine GmbH oder AG zu ändern und umgekehrt, ohne komplexe und zeitraubende Verfahren durchlaufen zu müssen.

Zusammengefasst stellt die FlexKapG eine moderne und flexible Rechtsform dar, die darauf ausgerichtet ist, die Gründung und das Wachstum von innovativen Unternehmen zu fördern