Vorsteuererstattung aus dem Ausland

Vorsteuerrückerstattung - Vorgehen

Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Ausland bestimmte sonstige Leistungen in Anspruch nehmen, bei denen es nicht automatisch zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge Verfahren) kommt, können sich diese Vorsteuer auf dem so genannten Erstattungswege zurückholen. Zeit hat man dafür bis zum 30.9. des Folgejahres. Ein Antrag ist über Finanz-Online einzugeben. Bei Beträgen über 400 € Vorsteuer, kann ein Erstattungsantrag auch während des Jahres erfolgen. Der Mindestbetrag für einen jährlichen Erstattungsantrag beträgt 50 €.

Möchte ein Unternehmer die Vorsteuer aus mehreren Ländern zurückholen, muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden.

Welche Leistungen fallen unter dieses Verfahren?

  • Restaurationsdienstleistungen (Essens- und Getränkerechnungen)
  • Beherbergungsleistungen (zB Hotel, Appartement)
  • Personenbeförderungsleistungen (Zugtickets)
  • Treibstoff tanken durch ein in Österreich vorsteuerabzugsfähiges Fahrzeug (zB LKW)

 

Möchte man Vorsteuern aus dem Drittland (nicht EU) zurückholen, ist dafür eine Unternehmerbescheinigung nötig. Außerdem muss die Einreichung des Antrages in Papierform an das zuständige Finanzamt erfolgen. Die Einreichfrist ist außerdem kürzer. Vorsteuererstattungsanträge ins Drittland müssen bis spätestens 30.6. des Folgejahres eingereicht sein.