Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen
Ab 1. April 2017 muss jede Registrierkasse verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein. Auf jedem Beleg erkennt man diesen Schutz an einem QR-Code. Dieser ist für die Signierung der Barumsätze notwendig. Mit der Signatur werden die Barumsätze in zeitlich geordneter Reihenfolge miteinander verbunden. Dies verhindert die Datenmanipulation.
Die notwendigen Signaturkarten können über so genannte Vertrauensdiensteanbieter (zB A‑Trust GmbH, Global Trust GmbH, PrimeSign GmbH) oder über verschiedene Registrierkassenanbieter bezogen werden. Durch ein Softwareupdate wird die Registrierkasse für die Sicherheitseinrichtung vorbereitet. Nachdem ein Startbeleg erstellt wurde, muss innerhalb einer Woche eine Registrierung der Sicherheitseinrichtung bzw. der Registrierkasse in FinanzOnline erfolgen. Dafür benötigt man:
- Art der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
- Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikats der Signaturkarte
- Name des Vertrauensdiensteanbieters
- Kassenidentifikationsnummer der Registrierkasse
- AES-Schlüssel der Registrierkasse
Zum Schluss erfolgt durch Lesen des QR-Codes die Prüfung des Startbeleges über die BMF Belegcheck-App. Auch jeder weitere Beleg kann so überprüft werden.