Registrierkassenprämie
Wer im Zeitraum zwischen 1.3.2015 und 31.3.2017 ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze (Registrierkasse) anschafft oder eine Umrüstung eines bestehenden Systems vornimmt, kann eine Sofortabschreibung dieser Kosten (keine Aufteilung auf mehrere Jahre!) und eine Prämie in Anspruch nehmen! Die Prämie erhält man für jede einzelne Erfassungseinheit und beträgt 200 € pro Erfassungseinheit. Die Prämie wird über die Jahressteuererklärung beantragt und ist steuerfrei! Weiters kann die Registrierkasse (falls über 400 € Anschaffungskosten) auch als Investition für des Gewinnfreibetrages herangezogen werden.