Photovoltaikanlagen
Auch wenn der gewöhnliche Häuslebauer eine Photovoltaikanlage auf seinem Eigenheim anbringt, kann dies schnell zu steuerlichen Konsequenzen kommen (Unternehmereigenschaft). Nach Auffassung des BMF besteht keine Unternehmereigenschaft des Anlagenbetreibers, wenn die aufgrund ihrer Nennleistung zu erwartende mittlere Jahresproduktion der Anlage den Durchschnittsverbrauch in österreichischen Privathaushalten nicht um mehr als 50% übersteigt.
Je 1 kWp Nennleistung der Photovoltaikanlage wird nach derzeitigem technischem Stand von einer zu erwartenden Jahresproduktion zwischen 900 und 1.000 kWh ausgegangen.
Wird der Durchschnittsverbrauch um mehr als 50% überstiegen, geht das BMF von einer unternehmerischen Tätigkeit aus (Umsatzsteuerpflicht!). Ein Vorsteuerabzug kann geltend gemacht werden. Auch ertragsteuerlich ist die Unternehmereigenschaft durch einen Steuerberater zu prüfen!