Papamonat und Kindergeldkonto ab 1.3.2017
Ab März 2017 sollen Väter nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit für die Familie haben. Außerdem sollen auch mehr Väter das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, damit Familie und Beruf besser vereinbart werden können.
Papamonat
Nach der Geburt des Kindes kann sich der Vater innerhalb der ersten drei Monate für vier Wochen vom Dienstgeber freistellen lassen. In dieser Zeit bekommt er eine Vergütung von der Krankenversicherung. Während dieser Zeit sind Väter voll kranken- und pensionsversichert. Der Papamonat sollte allerdings auch gut mit dem Arbeitgeber besprochen werden, denn es besteht kein Kündigungsschutz und auch kein Rechtsanspruch.
Pro Tag erhält der Vater 22,60 € innerhalb dieses Monats.
Kinderbetreuungsgeld neu
Die bisher bestehenden vier Pauschalmodelle gibt es bald nicht mehr. Es gibt nur noch ein Kindergeldkonto. Die Bezugsdauer kann beliebig zwischen 365 und 851 Tagen (wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen zwischen 456 und 1063 Tagen) festgelegt werden. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. Jedoch wurde hier die Zuverdienst-Grenze auf € 6.800,00 angehoben.
Ein weiterer Vorteil genießen Eltern, die das Kinderbetreuungsgeld für ein Kind zu gleichen Teilen bzw. bis 40:60 beansprucht haben. Diese sollen künftig einen Partnerschaftsbonus von € 1.000,00 erhalten.