ImmoESt Hauptwohnsitzbefreiung bei größerem Grundanteil
Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim, Eigentumswohnung) von der ImmoESt befreit. Die Einkommensteuerrichtlinien geben dabei eine Grundstücksfläche bis zu 1000 m² als Richtwert vor. Der darüber hinausgehende Anteil wäre steuerpflichtig. Dies ist die gängige Praxis, an die sich die Finanzverwaltung in der Regel hält.
Nun gelangte jedoch ein Fall an den VwGH, bei dem ein Steuerpflichtiger sein Eigenheim mit einem weitaus größeres Grundstück um über 3 Mio. € veräußerte. Nachdem der Steuerpflichtige bzw. dessen Vertreter Beschwerde gegen den ergangenen Bescheid eingelegt hatte, bekam dieser zuerst vom Bundesfinanzgericht Recht. Dieses entschied — anders als das Finanzamt — die gesamte Grundstücksfläche steuerfrei zu belassen.
Dagegen aber erhob das Finanzamt eine Revision. Daraufhin sprach der VwGH sich dahingehend aus, dass bei einem bebauten Grundstück das Gebäude mit dem Grund und Boden eine Einheit bildet. Für die Größe dieser Grundstücksfläche wird jedoch auf jenes Ausmaß abgestellt, das nach der Verkehrsauffassung üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist.
Es ist daher ratsam, vor einer unüberlegten Einreichung einer Beschwerde, die möglichen Folgen zu bedenken, da es durch diese Beschwerde auch zu einer Verschlechterung der Situation kommen kann.