Familienbonus Plus — pauschaler Absetzbetrag in Zukunft pro Kind
Der Gesetzesentwurf zum Familienbonus Plus ist bereits in Begutachtung und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen. Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 € pro Kind pro Jahr und steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zu. Danach, also nach dem 18. Geburtstag stehen pro Kind noch 500 € zu, sofern weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Der derzeit bestehende Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten entfallen stattdessen. Der Familienbonus Plus kann bereits über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt werden, spätestens jedoch bei der jährlichen Steuererklärung. Der Familienbonus Plus wirkt sich bereits ab dem ersten Steuer-Euro aus. Ab 1.700 € Bruttoeinkommen, kann der Familienbonus Plus voll ausgeschöpft werden.
Beantragt werden kann der Familienbonus vom Familienbeihilfeberechtigten oder von dessen (Ehe-)Partner. Anders wäre es, wenn für ein Kind neben der Familienbeihilfe auch ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben. In dieser Konstellation ist der Familienbonus Plus zwingend auf den Familienbeihilfeberechtigten und den Unterhaltsverpflichteten aufzuteilen. Zu Konflikten könnte es kommen, wenn entweder der Familienbeihilfeberechtigte oder der Unterhaltsverpflichtete überwiegend die Kinderbetreuungskosten trägt, wobei das Wort »überwiegend« nicht klar definiert wurde. In solchen Fällen steht der Familienbonus im Verhältnis 90:10 den Anspruchsberechtigten zu, was bei schon bestehenden Unterhaltsstreitigkeiten sicher problematisch werden könnte.
Da sich der Familienbonus Plus erst ab einem Bruttoeinkommen von 1.700 € voll auswirkt ist besonders bei einer Mehrzahl von Kindern auf eine sinnvolle Verteilung des Absetzbetrages zwischen den Berechtigten zu achten, damit keine Steuerersparnisse verschenkt werden.